Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Entscheidung über Einbau sowie Ausführungsvariante einer Lüftungsanlage (B)
Vorlage
2020/3606
Aktenzeichen
621-248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Planungsbesprechungen hat sich nach Meinung aller Beteiligten die Notwendigkeit ergeben, die Neubaumaßnahme mit einer mechanischen Lüftungsanlage auszustatten. Dazu wurde auch das Ingenieurbüro Seidel (Bauphysiker) beauftragt, entsprechende Aussagen über Raumluftqualität und CO2-Konzentrationen in den entsprechenden Schulräumen zu geben. Das mit den Planungsleistungen für Heizung-Lüftung-Sanitär beauftragte Ingenieurbüro Frey-Donabauer-Wich (Herr Schlämmer) stellt die Wirkungsweise einer Lüftungsanlage dar und geht auf die entsprechenden Varianten näher ein.

 

Von der Möglichkeit, dezentrale Geräte an die Außenhaut bzw. in den Innenräumen der jeweiligen Klassenzimmer zu konfigurieren, wurde einhellig Abstand genommen. Letztendlich soll mit einer dezentralen Lüftungsanlage die Raumluftqualität im kompletten Schulgebäude sichergestellt werden.

 

Bezüglich einer vorläufigen Kostenschätzung ergibt sich folgendes Bild:

 

Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage

Schulgebäude            ca. 2.700.000 €

Mensa                         ca.    500.000 €

Sporthalle                   ca.    300.000 €

                                    ca. 3.500.000 € Brutto

 

Die Zusatzkosten für die Adiabatik(Kühlung durch Verdunstungskälte) belaufen sich für den Bereich Schulgebäude und Mensa auf ca. 60.000 €.

 

Bei einer Lüftungsanlage mit Adiabatik ist festzuhalten, dass mit dieser Variante auch eine Möglichkeit zur Kühlung besteht, es sich hierbei jedoch nicht um eine Klimaanlage handelt. Die erforderliche Wasserentnahme erfolgt aus dem Leitungssystem.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa mit einer dezentralen mechanischen Lüftungsanlage auszustatten.

 

(Inwieweit diese Lüftungsanlage zusätzlich mit einer Kühlung durch Verdunstungskälte (Adiabatik) ausgestattet wird, wird in der Sitzung nach Beratung festgelegt.)