Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen ist neben den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie der Stadt Ingolstadt Mitglied im Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt (nachfolgend „ZRF“). Hierbei handelt es sich um einen Pflichtverband, durch den die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die ihnen obliegende Aufgabe der Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes und der Errichtung sowie den Betrieb einer Integrierten Leitstelle erfüllen.
Der
ZRF übernahm ab 01. Januar 2006 den Betrieb der Rettungsleitstelle.
Die
Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle erfolgte im Februar 2008 in
angemieteten Räumen im Gebäude der Stadt Ingolstadt (Berufsfeuerwehr –
Dreizehnerstr. 1).
Durch
Aufgabenmehrungen (u.a. Digitalfunk, e-Call, Änderung der Alarmierung,
IT-Sicherheit, Taktisch-Technische Betriebsstelle, Qualitätsmanagement, Ivena,
Telefontechnik, Hard- und Softwareerweiterungen, Steigerung der Anrufe, Zunahme
der Anzahl der Alarmierungen Feuerwehr und Rettungsdienst, Einführung Mobile
Retter) war es erforderlich weitere Mitarbeiter einzustellen.
Aktuell
sind 50 hauptamtliche Mitarbeiter und 20 Mitarbeiter beschäftigt.
Bereits
zum Zeitpunkt des Bezugs der Räumlichkeiten für die ILS in 2008 war die zur
Verfügung stehende Fläche zu klein. Durch verschiedene temporäre Anmietungen
und organisatorische Festlegungen wurde in den vergangenen Jahren versucht die
Raumnot zu vermindern.
Die
unzureichende Raumsituation mündete schließlich in einem Beschluss der
Verbandsversammlung, die ILS am Standort in der Berufsfeuerwehr zu erweitern.
Die Verhandlungen mit der Stadt Ingolstadt waren jedoch nicht erfolgreich und
in 2020 kündigte die Stadt Ingolstadt den Kooperationsvertrag mit dem ZRF
(Einbeziehung von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr).
Mit
einer Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2021) wurde dem ZRF Gelegenheit
gegeben, den durch diese Kündigung entstandenen Mitarbeiter-Mehrbedarf mit
Neueinstellungen aufzufangen.
In
der Verbandsversammlung am 10. März 2021 wurde der Beschluss gefasst ein
geeignetes Grundstück für einen Neubau der ILS zu finden. Ein Grundstück in
Wettstetten erhielt den Zuschlag. Der Kauf des Grundstücks und die Errichtung
des Neubaus der ILS wurde in der Verbandsversammlung am 15. November 2022
beschlossen. In der Haushaltssatzung 2023 wurde eine Verpflichtungsermächtigung
für diesen Neubau festgesetzt.
In
einem Vergabeverfahren wurde ein Generalplaner und ein IT-Fachplaner in einem
europaweiten Verfahren ausgeschrieben. Im Verfahren wurden die Kosten des
Neubaus auf ca. 19 Mio. € angesetzt (Kostenschätzung vom 11. August 2023).
Die
Verbandsversammlung beschloss in der Sitzung am 28. November 2023 die Vergabe
der Planungsleistungen an den Generalplaner Fa. Kplan, Abensberg und die IT
-Planungsleistungen an die Fa. Rücker & Schinderle, München. Zunächst wurden
die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt.
In
der Haushaltssatzung 2024 wurde deshalb eine Kreditaufnahme in Höhe von 2 Mio.
€ und Verpflichtungsermächtigungen von 16 Mio. € festgelegt. Die
Haushaltssatzung mit Anlagen wurde von der Regierung von Oberbayern (Rechtsaufsichtsbehörde)
genehmigt.
In
der ersten Kostenschätzung der Fachplaner vom Februar 2024 wurden die
Gesamtkosten mit ca. 28 Mio. € beziffert.
Der Baukörper wurde deshalb um ca. 10 % auf 2.885 m³ verringert. Diese
Reduzierung wirkte sich jedoch nicht auf die Baukosten aus. In der nächsten
Kostenschätzung vom Mai 2024 wurden wiederum die Gesamtkosten mit ca. 28 Mio. €
kalkuliert. Nach einer weiteren detaillierten Überprüfung der Kosten konnte in
einer weiteren Schätzung die Summe auf ca. 23,74 Mio. € reduziert werden. Nach Aussagen der Fachplaner werden sich bei
der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung nur unwesentliche Veränderungen bei den
Kosten ergeben.
Kürzlich konnte nun eine fundierte Kostenberechnung
vorgelegt werden. Demnach belaufen sich die Kosten für den Neubau auf insgesamt
ca. 23,3 Mio. €.
In
Besprechungen mit den Kämmerern der Kreisverwaltungsbehörden wurde die
Empfehlung ausgesprochen die Kosten des Neubaus der Integrierten Leitstelle vollständig
mit Fremdkapital zu finanzieren.
Der
auf Basis der letzten Kostenschätzung erstellte Mittelabflussplan sieht eine
Rest-Finanzierung von 20,8 Mio. € vor.
Im
Jahr 2025 soll ein Darlehen in Höhe von 5,0 Mio. Euro bei dem günstigsten
Anbieter aufgenommen werden. Im Jahr 2026 sieht der Finanzplan eine
Kreditaufnahme in Höhe von 11,5 Mio. Euro vor. Für das Jahr 2027 sind weitere 4,0
Mio. Euro geplant.
Die
Verbandsversammlung soll in ihrer Sitzung am 04.12.2024 nun unter anderem über
die Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen ein Beschluss fassen und somit die
Finanzierung der neuen Integrierten Leitstelle festlegen.
Im
Entwurf des Haushalts 2025 ist eine Gesamtumlage für den ZRF mit der ILS in
Höhe von
3.528.000
€ geplant.
Der
Anteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beträgt dabei 914.523,73 €.
In der beigefügten
Anlage ist ein Beispiel für eine mögliche Kostenbelastung für den Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm dargestellt.
Bezüglich des
Finanzplans des ZRF ist darauf hinzuweisen, dass dieser in den einzelnen Jahren
von 2026 bis einschließlich 2028 entgegen § 24 Abs. 4 KommHV-Kameralistik nicht
ausgeglichen ist. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich um eine rechtliche
Verpflichtung, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen
werden darf. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Es wird von Seiten
des Landkreises Pfaffenhofen daher empfohlen in der Verbandsversammlung des ZRF
am 04.12.2024 nur einen Beschluss über den Haushaltsplan 2025 zu fassen, jedoch
nicht über den Finanzplan und das Investitionsprogramm. Diese bedürfen für eine
ordnungsgemäße Beschlussfassung der Überarbeitung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung nebst Anlagen zur Kenntnis.
Der Vorgehensweise zur Finanzierung des Neubaus der Integrierten Leitstelle gemäß den Festsetzungen im Haushaltsplan 2025 sowie in der vorläufigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 des Zweckverbandes ZRF (Anteil Landkreis Pfaffenhofen ca. 26 %) wird vorbehaltlich der nachträglichen Überarbeitung des Finanzplans mit dem Ziel der Ausgeglichenheit zugestimmt.