Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer PV-Anlage auf den Dächern des Landratsamtes am Hauptplatz in Pfaffenhofen (B)
Vorlage
2024/4529
Aktenzeichen
622-201
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Kreistags vom 17.07.2023 wurde über die aktuelle Situation hinsichtlich vorhandener und möglicher Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) bei den Landkreisliegenschaften berichtet. Für das Dienstgebäude am Hauptplatz 22 wurde, nach Anpassung denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, von VE plan GmbH eine Planung mit Kostenschätzung erstellt.

 

Durch die Änderung des erhöhten (redundanten) Netz- und Anlagenschutzes und der Vorgabe der Direktvermarktung bei PV-Anlagen von bisher mehr als 100 kWp auf nun 135 kWp können auf den Dachflächen des Landratsamtes am Hauptplatz 22 PV-Module mit einer Gesamtleistung von 109,20 kWp installiert werden.

Bis auf das denkmalgeschützte Rentamt werden alle Dachflächen der Gebäudeteile mit insgesamt 260 PV Modulen (519,50 m²) belegt.

 

Die erzeugte Energie von ca. 106.582 kWh/Jahr soll nach der Berechnung zu ca. 88 % mit 93.714 kWh/Jahr selbst verbraucht werden, der Überschuss von ca. 12.868 KWh/Jahr wird eingespeist.

Die Amortisationszeit für diese Anlage wurde mit dem aktuellen Strombezugstarif von 0,54 €/kWh (Preis 2024) auf 4,6 Jahre berechnet.

Bei einer konservativen Betrachtung mit einem sinkenden Strombezugstarif von 0,37 €/kWh beträgt die Amortisationszeit 7,2 Jahre.

 

Die Kosten für die Planung, Anschaffung und Errichtung der PV-Anlage wurde von VE Plan auf ca. 237.000,00 € geschätzt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Planung zuzustimmen und das Weitere für die Installation der PV-Anlage auf den Dächern des Landratsamtes zu veranlassen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Planung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für das Dienstgebäude am Hauptplatz 22 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Maßnahmen zur Umsetzung beauftragt.