Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Abschließende Festlegung der Kostenanteile zwischen Landkreis Pfaffenhofen und Stadt Geisenfeld (B)
Vorlage
2023/4444
Aktenzeichen
621-248
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bekanntlich handelt es sich beim Neubau der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa in Teilbereichen um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und der Stadt Geisenfeld. Insbesondere soll die neue Mensa auch der Grund- und Mittelschule sowie den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. Des Weiteren dient die geplante neue Dreifachsporthalle mit einem Hallenteil zur Abwicklung des Schulsports für die Grund- und Mittelschüler des Schulverbandes Geisenfeld. Zwei Hallenteile wurden von der Regierung von Oberbayern bei der schulaufsichtlichen Genehmigung anhand der Schülerzahlen der Realschule zugeordnet.

 

Insofern soll hiermit abschließend der Kostenverteilungsschlüssel für die einzelnen Gebäudeteile festgelegt und beschlussmäßig behandelt werden. Im Vorfeld haben diverse Gespräche zwischen Landkreis- und Stadtverwaltung stattgefunden, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dementsprechend wird die Festlegung der Kostenanteile auch am 07.12.2023 als Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Geisenfeld behandelt.

 

Grundlage ist nach wie vor die beigefügte Kostenberechnung vom 23.05.2022, die als Anlage beigefügt ist. Diese zeigt die einzelnen Gebäudeteile mit den berechneten Kostengruppen auf. Somit ergibt sich folgendes Bild:

 

1. Die Kosten für den Neubau der Realschule trägt zu 100 % der Landkreis.

2. Die Kosten für die Sanierung des verbleibenden Bestandsgebäudes der Realschule trägt ebenfalls zu 100 % der Landkreis.

3. Die Kosten für den Neubau der Mensa werden im Verhältnis 50 % zu 50 % zwischen Landkreis und Stadt Geisenfeld aufgeteilt.

4. Die Kosten für den Neubau der Dreifachsporthalle werden im Verhältnis 66,7 % Landkreis und 33,3 % Stadt Geisenfeld aufgeteilt. Dies entspricht der von der Regierung von Oberbayern anhand der Schülerzahlen erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung.

5. Die Kosten für die Anbindung der Grund- und Mittelschule an die Sporthalle trägt zu 100 % die Stadt Geisenfeld.

 

Die vorgenannten Kostenverteilungsschlüssel werden bis zum Abschluss der Baumaßnahmen und der entsprechenden Kostenfeststellung zur Berechnung der jeweiligen Anteile herangezogen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrates der Stadt Geisenfeld, bei der Neubaumaßnahme der Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa die in der Vorlage genannten Kostenanteile bis zum Abschluss des Gesamtprojekts mit Kostenfeststellung anzuwenden.