Betreff
BMVI-Förderprogramm „ÖPNV-Modellregion“ – VGI NewMind (B)
Vorlage
2021/3930
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Auf Basis des Beschlusses der VGI-Verbandsversammlung vom 30.07.2020 (siehe Anlage 1) hat die VGI-Geschäftsstelle am 29.03.2021 eine Förderskizze beim Bundesamt für Güterverkehr/BAG zur Teilnahme am BMVI-Fördervorhaben „Modellprojekte ÖPNV“ unter der Bezeichnung VGI NewMind eingereicht. Von den insgesamt bundesweit über 160 eingereichten Förderskizzen wurde VGI NewMind zusammen mit 11 weiteren Bewerbern als BMVI-Modellregion ausgewählt, um zwischen 2022 und 2024 bis zu 29,5 Mio. EUR zusätzliche Bundesförderung zu erhalten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch den Projektträger BAG wurde die VGI-Geschäftsstelle im September 2021 zusammen mit den 11 weiteren erfolgreichen Bewerbern aufgefordert, bis zum 25.10.2021 einen formalen Förderantrag auf Grundlage der Förderskizze zu stellen.

 

Zur ordnungsgemäßen finanziellen Abwicklung der Fördermaßnahmen hat der Projektträger BAG festgelegt, dass neben dem Haupt-Antragsteller VGI die Landkreise als Aufgabenträger und das kommunale Verkehrsunternehmen SBI für den auf sie entfallenden Förderbetrag ebenfalls Förderanträge stellen müssen. Dieser Vorgabe wurde bei der Antragstellung zum 25.10.2021 entsprochen. Des Weiteren hat der Projektträger BAG mit E-Mail vom 05.11.2021 der VGI-Geschäftsstelle mitgeteilt, dass für jeden Antragsteller ein gesonderter Gremienbeschluss über die Antragstellung vorzulegen ist.

 

Für den Zweckverband VGI als Haupt-Antragsteller ist der Beschluss vom 30.07.2020 nach Mitteilung des BAG ausreichend.

 

Für den Landkreis Pfaffenhofen sind im Förderprogramm Projekte enthalten, die Kosten von rund 1.514.327,00 € verursachen (siehe Anlage 2). Die Bundes-Förderung liegt im optimalsten Fall bei 80 %. Daher bleibt ein Eigenanteil von ca. 302.866,00 € bestehen (siehe Anlage 3). Der Landkreis erhält somit aus dem Förderprogramm Mittel in Höhe von ca. 1.211.462 EUR.

 

Im Landkreis Pfaffenhofen sind die Kosten für den ÖPNV grundsätzlich durch die begünstigte Kommune zu tragen. Regelungen mit der jeweiligen Gemeinde zur Übernahme der entstehenden Kosten werden erst vor der Umsetzung der Projekte mit der entsprechenden Gemeinde getroffen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

  1. Die Stellung des Antrags des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm als Verbundpartner des VGI für das BMVI-Förderprogramm „ÖPNV-Modellprojekte“ unter der Bezeichnung VGI NewMind vom 25.10.2021 wird genehmigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der VGI-Geschäftsstelle und mit den weiteren Antragstellern der Verbundpartner nach Eingang des Förderbescheids „ÖPNV-Modellregion“ alle erforderlichen Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung der einzelnen Förderprojekte vorzunehmen.