Betreff
Beteiligungsbericht 2020 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (I)
Vorlage
2021/3917
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen hat nach Art. 82 Abs. 3 LKrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 83 Abs. 1 Nr. 5 LKrO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

 

Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

Zudem hat nach § 5 Abs. 7 Satz 1 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag mindestens einmal jährlich Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Nach § 5 Abs. 7 Satz 2 der Satzung soll dieser Bericht in derselben Sitzung mit dem Beteiligungsbericht erstattet werden.

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde im Jahr 2021 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Es wurde seitens des beauftragten Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Lagebericht 2020 des KUS liegt als Anlage bei.

 

Im Geschäftsjahr 2021 fand bislang eine Verwaltungsratssitzung statt, eine weitere ist noch im Dezember vorgesehen.

 

Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2021 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen. Verschiebungen innerhalb von Einzelbudgets ergaben sich aus der Reaktion auf die Corona-Situation im Landkreis.

 

 

Das KUS führt jährlich, auf Basis des geprüften Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr, einen Abgleich der Ausgleichszahlungen mit den Fehlbeträgen durch. Berücksichtigt wird hierbei im Rahmen einer Kapitalflussrechnung der Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen zuzüglich der im jeweiligen Geschäftsjahr getätigten Investitionen.

 

Jahresfehlbetrag 2020 ohne Abschreibungen:                                  746.763,83 Euro

 

Investitionen im Geschäftsjahr 2020

in Sachanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände

(im Wesentlichen Investitionen im Rahmen des

LEADER-geförderten, landkreisweiten Projektes zur

Beschilderung der Rad- und Wanderwege):                                     191.423,75 Euro

 

Summe:                                                                                             938.187,58 Euro

 

Ausgleichszahlungen des Landkreises als Zuführung

zur Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2020:                                     882.000,00 Euro

 

Der über die Ausgleichszahlungen hinausgehende Betrag wurde aus der Kapitalrücklage des KUS gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.