Trockenbauarbeiten, Genehmigung Nachtrag (B)
Sachverhalt/Begründung
Für die Trockenbauarbeiten wurde
von der Firma Vogl ein Nachtragsangebot vorgelegt, die einzelnen Positionen
wurden geprüft und für den Nachtragsauftrag entsprechend begründet.
Die Nachtragsforderung entstand
dadurch, weil sich erst im Zuge der Abrissarbeiten der
F 0 Bestandsdecke herausstellte,
dass mit der ursprünglich geplanten und ausgeschriebenen F 30 Flurdecke
aufgrund der erforderlichen Aufbauhöhe von 28 cm die Anschlüsse angrenzender
Bauteile wie Fenster- und Türelemente nicht gehalten werden können. Dadurch war
ein Deckensystem geringerer Aufbauhöhe erforderlich.
Grund dafür war, dass wegen
Kreuzungen von Lüftungsleitungen und erforderlichen Rücksicherungsschienen eine
größere Abhanghöhe der Decke nötig wurde. Weil alle Querungen der
Lüftungsleitungen in der Mitte der Decke verlaufen und die Revisionsöffnungen
am Rand verbaut waren, war dieses bei der Grundlagenermittlung nicht
ersichtlich und damit nicht vorhersehbar.
Es wurde entschieden, umlaufend
ein Randfries zu montieren, welches erlaubte, die ursprüngliche lichte Raumhöhe
von 3,17 m einzuhalten und die Bauteilanschlüsse zu erhalten. Im
Kreuzungsbereich der Lüftungskanäle, wo eine größere Abhanghöhe erforderlich war,
wurde ein freitragendes System (Metallrasterdecke) am Randfries ausgeführt.
Somit konnte in der Mitte des Flures eine lichte Raumhöhe von 3,10 m erreicht
werden. Mit diesem System werden die Brandschutzanforderungen erfüllt, die
Metallrasterdecke muss nicht gemalert werden und ist flächendeckend
revisionierbar. Wäre die Ausführung der Decke wie geplant durchgeführt worden,
hätten alle Glasoberlichten bei den Flurtüren und bei den Tür- und
Fensterelementen getauscht werden müssen, da der Deckenabschluss aufgrund der
erforderlichen Abhanghöhe in den Glaselementen geendet hätte. Auch wäre ein
regelkonformer feuerhemmender Wandabschluss nicht möglich gewesen.
Die Nachtragssumme in Höhe von
23.011,61 Euro brutto entspricht eine Erhöhung von 23 % der ursprünglichen
Auftragssumme in Höhe von 98.336,25 Euro brutto und ist deshalb durch den Bau-
und Vergabeausschuss des Landkreises zu genehmigen.
Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 der
Geschäftsordnung des Kreistages Landkreis Pfaffenhofen liegen
Vertragsergänzungen von mehr als 10 % des zugrundeliegenden Bauauftrages bzw.
mehr als 35.000 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrats und bedürfen der
Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss.
Die Gesamtkosten der Maßnahme
liegen auch unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen im Rahmen der
freigegebenen Kostenberechnung (Kostenberechnung 1.376.286,70 € brutto,
aktueller Kostenstand: 1.363.060,18 € brutto).
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt der Erteilung des Nachtrages für die Trockenbauarbeiten beim Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs der Staatlichen Realschule Manching an die Firma Schreinerei Vogl GmbH, Dorfstraße 16, 94439 Thanndorf in Höhe von 23.011,61 € zu.