Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 07.05.2008.
Aufgrund von Artikel 17 Satz 1 der Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-l) erlässt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm folgende Satzung:
§ 1
1. § 1 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Für außerhalb des Sitzungsortes wohnende Kreisräte wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Reisekostenrechts ab Wohnort bzw. Arbeitsstätte gezahlt.
2. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Für auswärtige Dienstgeschäfte wird Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Reisekostenrechts ab Wohnort bzw. Arbeitsstätte gezahlt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2010 in Kraft.
Pfaffenhofen,
Martin Wolf
Landrat