Betreff
Ausbau der Kreisstraße PAF 7 Gerolsbach - Aresing (2. BA), Vergabe der Schutz- und Leiteinrichtungen
Vorlage
2010/1003
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Beim Ausbau der Kreisstraße PAF 7 von Gerolsbach bis zur Landkreisgrenze ND/PAF Bauabschnitt 2 ist es gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) erforderlich, ca. 2500 m Leitplanken zu errichten. Die Maßnahme dient zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.

6 Firmen wurden die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Zur Submission am 27.04.2010 lagen 6 Angebote vor und wurden von der Tiefbauverwaltung des Landkreises mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

1. Fa. Süd-Planken Bayern GmbH, Sontheim-Attenhausen                     67.251,75 €

2. Fa. SÜD-Planken GmbH & Co.KG, Laupheim                                      68.419,05 €

3. Fa. Gfs mbH & Co. KG, Ulm                                                                 69.186,60 €

 

Die Prüfung und Wertung wurde gemäß RA-StB (Richtlinie für das Behandeln der Bewerbungen und Angebote für Bauleistungen im Straßen – und Brückenbau) durchgeführt.

 

In der Kostenberechnung wurden diese Arbeiten mit 89.267,65 € veranschlagt. Die Angebotssumme von 67.251,75 € liegt somit um 22.015,90 € (= 32,7 %) unter den berechneten Kosten.

Es wird vorgeschlagen, der mindestbietenden Firma Süd-Planken Bayern GmbH, Sontheim-Attenhausen den Auftrag zu erteilen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Auftrag für die Errichtung der Leitplanken im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße PAF 7 Gerolsbach - Aresing (2. BA) wird der Firma Süd-Planken Bayern GmbH, Sontheim-Attenhausen, zum Angebotspreis von 67.251,75 € erteilt.