Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 12.12.2024 (B)
Vorlage
2025/4735
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber, wurde durch Beschluss des Kreistags vom 09.12.2024 bereits dazu legitimiert in der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2024 der Rückzahlung des im Jahr 2024 von den Gesellschaftern einbezahlten zweckgebundenen Projektbudgets für die Transformation zum Nachhaltigkeitszentrum und zur Übertragung der Geschäftsanteile an der EGZ GmbH auf die IFG Ingolstadt AöR und der damit verbundenen Auszahlung der Stammeinlage zuzustimmen.

 

In der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vom 12.12.2024 wurden noch weitere Beschlüsse gefasst.

Zur Zustimmung von Herrn Karl Huber zu folgendem Tagesordnungspunkt ist daher nachträglich die Legitimation des Kreistags einzuholen:

 

Zu TOP 1:

 

  1. Der Jahreswirtschaftsplan 2025 bestehend aus Erfolgs-/Personal- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 8 Abs. 1c genehmigt und festgestellt.

 

  1. Der Investitionsplan mit Ausgaben für Investitionen für 2025 in Höhe von TEUR 2 wird genehmigt.

 

  1. Die Mittelfristplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der Beschlussfassung von Herrn Karl Huber, Stellvertreter des Landrats, in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 12.12.2024 wird zugestimmt.