Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.
Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 20.03.2024 folgendem Tagesordnungspunkt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:
Die Gesellschafterversammlung beschließt eine zusätzliche Kapitalzuführung in Form einer Kapitalrücklage in Höhe von bis zu 256.000,00 € bei der Tochtergesellschaft Ilmtalklinik MVZ GmbH.
In einer weiteren Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 10.07.2024 hat Herr Landrat Albert Gürtner folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
1. Feststellung des
Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr
2023 der Ilmtalklinik GmbH
Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum 31. Dezember 2023, der von der SGH Treuhand GmbH mit Datum vom 03.07.2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.959.092,02 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 13.959.092,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag des Vorjahres wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage abgedeckt.
2. Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrags die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 20.03.2024 nachträglich zuzustimmen.
2. Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 10.07.2024 nachträglich zuzustimmen.