Sachverhalt/Begründung
Mit Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 18.09.2009 erfolgte eine Änderung der Bekanntmachung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 20. Januar 1999, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2002. Von dieser Änderung berührt ist auch das Kommunale Kostenverzeichnis. Die Kostensatzung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm verweist in § 2 auf das Kommunale Kostenverzeichnis, welches als Anlage zur Kostensatzung in der damals gültigen Fassung bekanntgemacht wurde. Insofern ist die Anlage 2 der bestehenden Kostensatzung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm dem geänderten Kommunalen Kostenverzeichnis anzupassen.
Insgesamt ist festzustellen, dass diese Satzung jede Kommune verabschieden muss, allerdings in der täglichen Praxis von untergeordneter Bedeutung ist.
In dem als Anlage beigefügten Kommunalen Kostenverzeichnis sind die Änderungen in Fettschrift hervorgehoben.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Mit der Neufassung der beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm besteht Einverständnis. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.