Sachverhalt/Begründung
Letztmals mit Beschluss des Kreisausschusses vom 21.03.2003 wurde die Eigenbeteiligung von Berufsschülern für die Mitnahme in Schulbussen, insbesondere aus dem nördlichen Landkreis auf der Linie PAF 8 von Ingolstadt – Manching – Reichertshofen – Pfaffenhofen, wie folgt geregelt:
Tarif |
Monat |
November bis April |
Jahr |
bis 10 km |
6,00 € |
36,00 € |
66,00 € |
über 10 km |
10,00 € |
60,00 € |
110,00 € |
In Anbetracht der inzwischen eingetretenen Steigerungen und der siebenjährigen Gültigkeit der festgelegten Beträge ist es nunmehr erforderlich, die Eigenbeteiligung neu festzusetzen. Der Bestand der Berufsschule wird durch die Anpassung nicht gefährdet, zumal im laufenden Schuljahr rund 1740 Schüler die verschiedenen Fachklassen besuchen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, ab dem Schuljahr 2010/2011 künftig nachfolgend aufgeführte Beträge zu erheben, die einer Steigerung von rund 25 % entsprechen:
Tarif |
Monat |
November bis April |
Jahr |
bis 10 km |
7,50 € |
45,00 € |
82,50 € |
über 10 km |
12,50 € |
75,00 € |
137,50 € |
Des Weiteren ist die Anhebung der seit 2001 festgelegten Unkostenpauschale für die Mitfahrt der BGJ-Schüler von 281,60 € auf 395,00 € (= aktuelle Familienbelastungsgrenze) angezeigt. Diese Kosten werden von der jeweiligen Gebietskörperschaft des gewöhnlichen Aufenthalts des BGJ-Schülers übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die Eigenbeteiligung der Berufsschüler für die Mitfahrt im Schulbus wird ab dem Schuljahr 2010/2011 wie folgt festgesetzt:
Tarif |
Monat |
November bis April |
Jahr |
bis 10 km |
7,50 € |
45,00 € |
82,50 € |
über 10 km |
12,50 € |
75,00 € |
137,50 € |
Des Weiteren wird die Unkostenpauschale für die Mitfahrt der BGJ-Schüler auf 395,00 € festgelegt.