Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 01.08.2024 (B)
Vorlage
2024/4649
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber hat in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 01.08.2024 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

  1. Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird festgestellt; der Lagebericht wird genehmigt.

  1. Der Jahresüberschuss von 42.409,93 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

  1. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird die Kanzlei Ziegelmeier + Stark Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartG mbB bestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Beschlussfassung von Herrn Karl Huber, Stellvertreter des Landrats in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vom 01.08.2024 wird nachträglich zugestimmt.