Sachverhalt/Begründung
Der
Landtag des Freistaates Bayern hat am 24.07.2023 ein Gesetz zur Änderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
beschlossen. Darin wird in § 4 die Änderung der Landkreisordnung in bestimmten
Punkten festgelegt. Insofern wurde auch Art. 48 Abs. 2 der Landkreisordnung
angepasst, dass Niederschriften des Kreistags, des Kreisausschusses und auch
der weiteren beschließenden Ausschüsse vom Vorsitzenden und dem Schriftführer
zu unterschreiben und vom jeweiligen Gremium zu genehmigen sind.
Die
jeweiligen Niederschriften sind im Ratssystem zur Einsichtnahme entsprechend
hinterlegt (Organisation, Gremien, Bau- und Vergabeausschuss, Sitzungen,
Niederschrift).
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift des Bau- und Vergabeausschusses vom 12.06.2024 wird genehmigt.