Betreff
Grunderwerb zum Zweck des landschaftspflegerischen Ausgleichs der Baumaßnahme Radweg an der Kreisstraße PAF 6 zwischen der B 13 und dem Abzweig nach Entrischenbrunn (B)
Vorlage
2024/4595
Aktenzeichen
632
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit der Durchführung der Baumaßnahme „Neubau eines Geh- und Radweges von der B 13 bei Prambach bis zum Abzweig nach Entrischenbrunn“, sind durch vorübergehende Flächeninanspruchnahmen, dauerhafte Versiegelungen und die erforderliche Baufeldfreimachung Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 Abs. 1 u. 15 Abs. 2 BNatSchG verbunden.

Als Verursacher ist der Landkreis verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Dies ist nicht nur gesetzliche Vorgabe, sondern auch Voraussetzung für eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern.

Für diese Baumaßnahme entsteht ein Bedarf von 63.934 Ökowertpunkten, welcher nicht mehr über die noch vorhandenen Restflächen des Landkreis Pfaffenhofen gedeckt werden kann.

Gleichzeitig ist durch das aktuelle Preisgefüge ein Erwerb von Wertpunkten bei einem Ökowertpunktehändler nicht wirtschaftlich.

Um den Bedarf an landschaftspflegerischem Ausgleich decken zu können, stellt die Gemeinde Hettenshausen sechs Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 8.321 m² zur Verfügung. Diese werden durch den Landkreis Pfaffenhofen erworben und aufgewertet. Ein weiteres Flurstück mit einer Fläche von 4.366 m² befindet sich in Privatbesitz und wird ebenfalls erworben und aufgewertet.

Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt 12.687 m².

Der Kaufpreis beträgt in Summe 85.265,00 €.

Der Grunderwerb zum Zwecke des Ausgleichs ist förderfähig, die voraussichtliche Förderquote beträgt 75 %.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen Grunderwerb zum Zwecke des ökologischen Ausgleichs der Baumaßnahme an der Kreisstraße PAF 6 zum Gesamtpreis von 85.265,00 € durchzuführen.