Betreff
Kreisstraße PAF 29, Kostenanteil an der Umgestaltung des Ortskerns Münchsmünster, Genehmigung einer Vereinbarung
Vorlage
2010/0965
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Gemeinde Münchsmünster plant den Ortskern um das Rathaus neu zu gestalten. In diese Neugestaltung ist auch ein Teilbereich der Kreisstraße PAF 29 mit einbezogen.

 

Da die Deckschicht der Kreisstraße PAF 29 in der Ortsdurchfahrt Münchsmünster in den nächsten Jahren saniert werden muss, übernimmt der Landkreis die Kosten für der Herstellung der Deckschicht der Kreisstraße PAF 29 in der Ortsdurchfahrt Münchsmünster von km 4.060 bis km 4.220.

 

Bei Planung der Umgestaltung des Rathausvorplatzes stelle sich heraus, dass die derzeitigen Straßenentwässerungseinrichtungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die neuen Straßenabläufe in der „Tassilostraße“ von km 4.150 bis km 4.220 werden an die Mischwasserkanalisation der Gemeinde Münchsmünster angeschlossen. Für die Entwässerung der „Tassilostraße“ von km 4.150 bis km 4.115 und des nach Westen abzweigenden Astes der „Wöhrer Straße“ von km 4.115 bis km 4.060 ist ein zusätzlicher Regenwasserkanal erforderlich. Dieser wird mit einem Nenndurchmesser DN 300 im Fahrbahnbereich verlegt und bei km 4.150 an den bestehenden Mischwasserkanal der Gemeinde angeschlossen

Die Kosten für die Herstellung dieses Tagwasserkanals hat der Landkreis zu tragen.

Der Kostenanteil des Landkreises für diese Leistungen beträgt nach der vorliegenden Kostenberechnung des Ing. Büro T+R Ingenieure rd. 46.000,00 €.

Die genaue Abrechnung erfolgt nach einem gemeinsamen Aufmass.

Für die Kostenbeteiligung ist eine Vereinbarung mit der Gemeinde Münchsmünster abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Vergabeausschuss stimmt der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 46.000 € bei der Umgestaltung des Ortskerns von Münchmünster zu.