Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2024/4526
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Ab dem 01.01.2017 trat die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) in Kraft.

 

Durch diese Satzung wurden die Elternbeiträge in der Kindertagespflege festgesetzt und seitdem nicht mehr angehoben.

 

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 422 Kinder in Kindertagespflege betreut.

 

Der Vergleich mit den Elternbeiträgen für Krippenkinder in den Gemeinden ergibt, dass derzeit in nur noch 19 von 50 Einrichtungen günstigere Beiträge zu leisten sind, als in der Kindertagespflege erhoben werden. Teilweise sollen diese jedoch auch zum 01.09.2024 erhöht werden.

 

Aus den oben genannten Gründen soll in der bisherigen Satzung der genannte Kostenbeitrag unter § 4 um monatliche 40,00 € zum 01.09.2024 erhöht werden.

Die Erhöhung entspricht durchschnittlich 26 %.

 

Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Buchungszeit.

Die monatlichen Gebühren pro Kind sollen künftig betragen:

 

Buchungszeit

täglich

Buchungszeit

wöchentlich

Kostenbeitrag

monatlich

aktuell

Kostenbeitrag

monatlich

ab 01.09.2024

>1-2 Std.

bis 10 Stunden

70,00 €

110,00 €

>2-3 Std.

bis 15 Stunden

100,00 €

140,00 €

>3-4 Std.

bis 20 Stunden

130,00 €

170,00 €

>4-5 Std.

bis 25 Stunden

160,00 €

200,00 €

>5-6 Std.

bis 30 Stunden

190,00 €

230,00 €

>6-7 Std.

bis 35 Stunden

220,00 €

260,00 €

>7-8 Std.

bis 40 Stunden

250,00 €

290,00 €

>8-9 Std.

bis 45 Stunden

280,00 €

320,00 €

>9 Std.

mehr als 45 Stunden

310,00 €

350,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt auf Grund der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu.