Sachverhalt/Begründung
Ab dem 01.01.2017 trat die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) in Kraft.
Durch diese Satzung wurden die Elternbeiträge in der Kindertagespflege festgesetzt und seitdem nicht mehr angehoben.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 422 Kinder in Kindertagespflege betreut.
Der Vergleich mit den Elternbeiträgen für Krippenkinder in den Gemeinden ergibt, dass derzeit in nur noch 19 von 50 Einrichtungen günstigere Beiträge zu leisten sind, als in der Kindertagespflege erhoben werden. Teilweise sollen diese jedoch auch zum 01.09.2024 erhöht werden.
Aus den oben genannten Gründen soll in der bisherigen Satzung der
genannte Kostenbeitrag unter § 4 um monatliche 40,00 € zum 01.09.2024 erhöht
werden.
Die Erhöhung entspricht durchschnittlich 26 %.
Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Buchungszeit.
Die monatlichen Gebühren pro Kind sollen künftig betragen:
Buchungszeit täglich |
Buchungszeit wöchentlich |
Kostenbeitrag monatlich aktuell |
Kostenbeitrag monatlich ab 01.09.2024 |
>1-2 Std. |
bis 10 Stunden |
70,00 € |
110,00 € |
>2-3 Std. |
bis 15 Stunden |
100,00 € |
140,00 € |
>3-4 Std. |
bis 20 Stunden |
130,00 € |
170,00 € |
>4-5 Std. |
bis 25 Stunden |
160,00 € |
200,00 € |
>5-6 Std. |
bis 30 Stunden |
190,00 € |
230,00 € |
>6-7 Std. |
bis 35 Stunden |
220,00 € |
260,00 € |
>7-8 Std. |
bis 40 Stunden |
250,00 € |
290,00 € |
>8-9 Std. |
bis 45 Stunden |
280,00 € |
320,00 € |
>9 Std. |
mehr als 45 Stunden |
310,00 € |
350,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt auf Grund der Empfehlung
des Jugendhilfeausschusses der Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des
Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu.