Betreff
Anpassung der Honorarsätze für Kursleitungen, sowie der Gebühren an der vhs Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2024/4524
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Anpassung der Honorare für Kursleitungen

 

Die Honorare, die die Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm an die freiberuflich tätigen Kursleitungen zahlt, sind aufgrund der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreisausschuss zu genehmigen. Die letzte allgemeine Anhebung der Honorare wurde zum Frühjahrssemester 2020 vorgenommen.

 

Um die Preisentwicklung der vergangenen Jahre auszugleichen, die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Bildungsträgern in der Region zu erhalten und die Qualität des Bildungsangebots durch gute Kursleitungen zu sichern, ist es nötig, die geltenden Honorarsätze zum Start des Unterrichtsbetriebs im Herbst 2024 anzupassen.

 

Die durchschnittliche Steigerung liegt bei rd. 10%.

 

Folgende Honorarsätze werden von der Geschäftsleitung vorgeschlagen. Das Kuratorium der Volkshochschule hat der Erhöhung in der Sitzung am 12.03.2024 zugestimmt und unterstützt mehrheitlich folgenden Vorschlag:

 

Themenbereiche

Bisher

(je Unterrichtseinheit á 90 Minuten)

Ab Herbst 2024

(je Unterrichtseinheit á 90 Minuten)

Gesellschaft, Gesundheitsbildung, Erziehung,

Psychologie, Umweltbildung, Naturwissenschaften, Literatur

38,00 €

 

42,00 €

Sprachen

38,50 €

42,00 €

EDV-Kurse

42,00 € - 48,00 €

45,00 € - 50,00 €

Berufliche Bildung, Wirtschaftsthemen

42,00 € - 48,00 €

45,00 € - 50,00 €

Gymnastik, Tanz

Bewegung, Entspannung, Körpererfahrung

35,00 €

38,00 € - 40,00 €

42,00 €

Yoga, Qi-Gong (bisher in der Kategorie Bewegung, ….)

38,00 € - 40,00 €

46,00 €

Instrumentalunterricht

38,00 € - 40,00 €

42,00 €

Kreatives Gestalten

35,00 €

38,00 €

Hauswirtschaft, Ernährung

32,00 € - 35,00 €

38,00 €

Vorträge

50,00 €

50,00 €

Fahrkosten

0,23 €/km, max. 6,50 € pro Tag

0,30 €/km, max. 10,00 € pro Tag

 

Hinweis: Die Honorare für die Kursleitungen in Integrationskursen richten sich nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und betragen aktuell 84,46€.

 

Ausnahmeregelung:

Auch weiterhin soll die bisherige Möglichkeit bestehen bleiben, wonach die vhs in begründeten Ausnahmefällen ein von diesen Sätzen abweichendes höheres Honorar zahlen darf, um die Angebotsvielfalt und Qualität des vhs-Programms zu sichern.

Für diese Fälle ist die jeweilige Genehmigung des Landrats erforderlich, der diese Befugnis auf leitende Mitarbeiter im Landratsamt delegieren kann.

 

Finanzierung:

Durch die Anpassung der Honorarsätze ist mit Mehrausgaben von jährlich ca. 36.000 € zu rechnen.

(So geschätzt auf der Basis der Honorarzahlungen (freies Kursangebot ohne Integrationskurse) für das Jahr 2023 und bei angenommenem gleichbleibenden Geschäftsverlauf.)

 

Anpassung der Kursgebühren

 

Im Hinblick auf die oben beschriebene Erhöhung der Kursleiterhonorare, der gestiegenen Personal- und Betriebskosten infolge der allgemeinen Preissteigerungen und der Tariferhöhungen in den vergangenen vier Jahren ist zum Kursstart im Herbst 2024 eine Anpassung der Kursgebühren notwendig. Die letzte Erhöhung erfolgte zum Frühjahrssemester 2020. Die Honorarerhöhung soll sich bei gleichbleibendem Geschäftsverlauf möglichst nicht auf den kommunalen Zuschussbedarf auswirken. Die Volkshochschule strebt eine Kostendeckung unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben an. Sie verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

 

Die Höhe der Kursgebühr wird bestimmt durch das Honorar, eventuell anfallende Fahrkosten und Raummiete, die Anzahl der Teilnehmer (je nach pädagogischem Konzept oder der Raumkapazität). Außerdem wird bei der Kalkulation immer eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, bei der neben den genannten Ausgaben auch ein Mindestanteil der Fixkosten des Betriebs gedeckt werden.

 

Auch nach der geplanten Erhöhung bewegt sich unsere Landkreis-vhs mit den Kursgebühren auf einem ähnlichen Niveau wie die anderen Volkshochschulen in der Umgebung. Es gibt dabei Volkshochschulen mit günstigeren, aber auch höheren Kursgebühren.

Dies variiert auch von Fachbereich zu Fachbereich. Die Kosten- und Finanzierungsstruktur jeder Volkshochschule ist unterschiedlich.

 

Einige Beispiele für die Änderung der Gebühren für den Kursbetrieb ab Herbst 2024:

 

-      Sprachkurs – 7 Teilnehmende, 10 Termine á 90 Min.

Bisher: 73 €

Neu: 80 € (+ 9,6%)

-      Bewegungskurs (z.B. Wirbelsäulengymnastik) 10 Termine á 90 Min.

Bisher: 45 €

Neu: 50€ (+ 11,11%)

-      EDV-Grundlagenkurs – 3 Termine á 3 Stunden

Bisher: 88 €

Neu: 97 € (+ 10,22%)

-      Malkurs – 5 Termine á 2,5 Stunden

Bisher: 45 € (ohne Material)

Neu: 50 € (+11,11%)

-      Yoga-Kurs – 10 Termine á 90 Min.

            Bisher: 85 €

Neu: 96 € (+12,94%)

 

Die Mehreinnahmen aus der Gebührenanpassung werden sich – bei gleichbleibendem Geschäftsverlauf – auf ca. 54.000 € belaufen.

Unter Berücksichtigung der geschätzten Mehrausgaben infolge der Honorarerhöhung von ca. 36.000 € wird sich voraussichtlich ein Saldo von ca. 18.000 € ergeben, der der Deckung der gestiegenen allgemeinen Geschäftsausgaben des vhs-Betriebs dient.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Anhebung der Honorare für Kursleitungen an der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, sowie der Anpassung der Kursgebühren ab dem Kursbetrieb im Herbst 2024 wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.

 

Der Landrat wird weiterhin ermächtigt, zur Sicherung der Angebotsvielfalt und Angebotsqualität in begründeten Ausnahmefällen ein höheres Honorar zu genehmigen. Die Entscheidung kann einem leitenden Mitarbeiter übertragen werden.