Sachverhalt/Begründung
Während des
Haushaltsjahres 2023 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser
Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein
weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der
Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist
gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag
zu billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
68.846,83 |
2.567.640,07 |
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Vermögenshaushalt |
333.075,66 |
2.221.212,21 |
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insgesamt |
401.922,49 |
4.788.852,28 |
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Durch den
Kreisausschuss sind bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt sowie bei
fünf Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben
zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2023 bei acht Deckungsringen im
Verwaltungshaushalt und bei sechs Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt
angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 4.788.852,28 € nachträglich die
Genehmigung.