Betreff
TOP 6 Antrag der Grundschule Vohburg auf Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Vorlage
2024/4504
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Grundschule Vohburg berichtet in den Jahresgesprächen der JaS an der Mittelschule bereits mehrere Jahre über einen erheblichen Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Grundschule. Über einen Antrag der Grundschule beim Schulamt wurde versucht, den Bedarf durch ein Förderprogramm für Schulsozialarbeit des Kultusministeriums zu decken. Es konnte jedoch keine Lösung gefunden werden.

 

Am 20.02.2024 teilte die Regierung von Oberbayern mit, dass das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den Ausbau für die JaS-Förderung im Doppelhaushalt 2024/2025 wiederaufgenommen hat. Für das Schuljahr 2024/2025 kann mit sofortiger Wirkung ein Antrag auf vorläufigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Da die Stellen nach dem „Windhund Prinzip“ vergeben werden und bei Antragstellung bereits alle Unterlagen (Bedarfsanalyse, Konzept, Stellungnahme Schulamt/, Stellungnahme der Gemeinde und Jugendhilfeausschussbeschluss) vollständig eingereicht werden müssen, sollte in dieser Jugendhilfeausschuss-Sitzung bereits der Beschluss gefasst werden, damit die Anträge zeitnah bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden können.

 

Nach Eingang der notwendigen Unterlagen wird die Verwaltung des Jugendamtes den Antrag auf Förderzuschuss bei der Regierung von Oberbayern einreichen. Nach Bewilligung der Förderung kann das Bewerbungsverfahren durchgeführt werden.

 

Die JaS Stelle soll mit 0,5 VZÄ (19,5 Wochenstunden) besetzt werden. Der staatliche Zuschuss beträgt hierfür 8.180 Euro. Die restlichen Personalvollkosten teilen sich die Stadt Vohburg und der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes den Antrag der Grundschule Vohburg auf Jugendsozialarbeit zu prüfen. Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen wird der Antrag auf Förderung an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Nach Gewährung der Förderung kann das Bewerbungsverfahren für eine geeignete Fachkraft aufgenommen werden.