Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26.11.2016 trat ab 01.01.2017 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) in Kraft.
Durch diese Satzung wurden die Elternbeiträge in der Kindertagespflege festgesetzt und seitdem nicht mehr angehoben.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 422 Kinder in Kindertagespflege betreut.
Der Vergleich mit den Elternbeiträgen in den Gemeinden für Krippenkindern ergibt, dass derzeit noch 19 von 50 Einrichtungen günstigere Beiträge erheben als in der Kindertagespflege erhoben werden. Teilweise sollen diese jedoch auch zum 01.09.2024 erhöht werden.
Aus den oben genannten Gründen soll in der bisherigen Satzung der
genannte Kostenbeitrag unter
§ 4 um monatlich 40,00 € erhöht werden.
Die Erhöhung entspricht durchschnittlich 26 %.
Die monatlichen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Buchungszeit.
Die monatlichen Gebühren pro Kind sollen künftig betragen:
Buchungszeit täglich |
Buchungszeit wöchentlich |
Kostenbeitrag monatlich aktuell |
Kostenbeitrag monatlich ab 01.09.2024 |
>1-2 Std. |
bis 10 Stunden |
70,00 € |
110,00 € |
>2-3 Std. |
bis 15 Stunden |
100,00 € |
140,00 € |
>3-4 Std. |
bis 20 Stunden |
130,00 € |
170,00 € |
>4-5 Std. |
bis 25 Stunden |
160,00 € |
200,00 € |
>5-6 Std. |
bis 30 Stunden |
190,00 € |
230,00 € |
>6-7 Std. |
bis 35 Stunden |
220,00 € |
260,00 € |
>7-8 Std. |
bis 40 Stunden |
250,00 € |
290,00 € |
>8-9 Std. |
bis 45 Stunden |
280,00 € |
320,00 € |
>9 Std. |
mehr als 45 Stunden |
310,00 € |
350,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu und schlägt dem Kreistag vor, die Änderung zu beschließen.