Betreff
Flexibilisierung der Vertragslaufzeiten für zukünftige ÖPNV-Vergaben (B)
Vorlage
2024/4496
Aktenzeichen
851.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV im Landkreis. Für den ÖPNV zuständige Aufgabenträger planen für ihr jeweiliges Gebiet Maßnahmen zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß den Anforderungen des BayÖPNVG. Sie erfüllen damit eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayÖPNVG).

 

Vom Aufgabenträger können Anforderungen an die Verkehrsleistungen, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Quantität und Integrität, definiert und in einem Nahverkehrsplan verankert werden. Der Nahverkehrsplan bildet gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 und 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Der Nahverkehrsplan enthält gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Ziele und Konzeption des allgemeinen ÖPNV.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in Zusammenarbeit mit der Fa. NahverkehrsBeratung Südwest einen Nahverkehrsplan erstellt, der in der Kreistagssitzung am 12.12.2022 einstimmig beschlossen wurde. Mit diesem Beschluss wurde die Grundlage für die Einführung eines ÖPNV-Achsenkonzeptes als Liniennetz mit Hauptachsen, Ergänzungslinien, Rufbusangeboten sowie ergänzenden Fahrten an Schultagen geschaffen.

 

Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde zugleich der freigestellte Schülerverkehr mitüberplant. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsformen (Bus/Bahn/On-Demand-Verkehr) wird ein integriertes Mobilitätskonzept entstehen. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV wird die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wirtschaftlich ermöglicht.

 

Aufgrund der bereits bestehenden eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen für Busunternehmer könnte der beschlossene Nahverkehrsplan erst sehr spät umgesetzt werden, wollte man alle neuen ÖPNV-Angebote in einem Zug einführen. Zudem würde dies einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Aus diesem Grund hat der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in Zusammenarbeit mit der NahverkehrsBeratung Südwest ein Linienbündelungskonzept entwickelt. Dieses sieht eine Umsetzung des Nahverkehrsplans in vier Linienbündeln vor.

 

Das Linienbündelungskonzept stellt eine Anlage zum Nahverkehrsplan dar; in der Kreistagssitzung vom 11.12.2023 wurde dieses Konzept beschlossen. Hierin wurde nach Rücksprache mit der NahverkehrsBeratung Südwest bei jedem Bündel eine Laufzeit von zehn Jahren geplant. Nachdem durch das SG 64 mit der Vorbereitung der Vorabbekanntmachungen (Bündel Nordwest und Nordost) begonnen wurde, ist nun ersichtlich, dass aufgrund der Auftragsvolumen bei jedem Bündel eine individuelle Betrachtung der jeweiligen Vertragslaufzeit vorgenommen werden sollte. Das Ziel ist dabei, wirtschaftlichere Angebote zu erhalten. In ähnlichen Vergabeverfahren hat sich eine Laufzeit von durchschnittlich acht Jahren, auch aus Sicht der interessierten Verkehrsunternehmen, als geeignet erwiesen.

Das Linienbündelungskonzept wurde aus diesem Grund noch einmal überarbeitet und das Ende der jeweils geplanten Vertragslaufzeit gestrichen; damit ist in diesem Punkt eine individuellere Gestaltung durch den Landkreis als Aufgabenträger möglich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der im Anhang beiliegenden überarbeiteten Anlage zum Nahverkehrsplan zu.