Abstimmung der weiteren Vorgehensweise für eine Sanierung mit Teilneubau im laufenden Betrieb (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis
Pfaffenhofen a. d. Ilm betreibt in der Niederscheyerer Straße 61, Pfaffenhofen,
den Kreisbauhof sowie ein zugehöriges Verwaltungsgebäude.
Die vorhandenen
Gebäude wurden in den 60er Jahren errichtet und führen zu Einschränkungen in
den Betriebsabläufen. Die Sozial- und Mannschaftsräume entsprechen nicht mehr
gängigen Standards. Sie bestehen in Teilen aus umgebauten, ehemaligen
Wohnungen, deren Räumlichkeiten für die neuen Zwecke umgewidmet wurden.
Ähnliches gilt für das Verwaltungsgebäude.
Darüber hinaus sind
die Werkstätten nicht mehr auf dem neuesten Stand, die Hallen- und Lagerflächen
werden einem modernisierten Fuhrpark nicht mehr vollumfänglich gerecht.
Eine in 2019 in
Auftrag gegebene Studie des Ingenieurbüros Goldbrunner hatte ergeben,
einen neuen Bauhof
auf der „grünen Wiese“ zu errichten.
Trotz intensiver Bemühungen
der Landkreisverwaltung konnte bis dato kein geeigneter neuer Standort gefunden
werden.
Durch die oben
aufgeführten Mängel ist absehbar, dass die Unterhalts- und Sanierungskosten der
Gebäude in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Hinzu kommt, dass der
Bauhof sukzessive an zukünftige Bedarfe wie zum Beispiel Elektromobilität,
einen sich ändernden Fuhrpark hin zu 3- oder 4-Achsern, eine funktionale
Werkstatt, sowie temporäre Lagerflächen für Bodenmaterial angepasst werden
muss.
Vor diesem
Hintergrund erscheint es sinnvoll, eine schrittweise Modernisierung des Bauhofs
am aktuellen Standort unter Einbeziehung der benachbarten, in Landkreisbesitz
befindlichen Flächen, zu konzeptionieren.
Dass Sanierungen und
Umbauten von Betriebshöfen im laufenden Betrieb möglich sind, haben Erfahrungen
der Autobahndirektionen gezeigt.
Es wird daher vorgeschlagen, ein Expertengremium bestehend aus drei Mitgliedern des Bau-und Vergabeausschusses und Hinzuziehung eines geeigneten Planungsbüros mit der Ermittlung des Sanierungs- und Anpassungsbedarfs zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Expertengremium bestehend aus drei Mitgliedern des Bau- und Vergabeausschusses und Hinzuziehung eines geeigneten Planungsbüros zu bilden, um den Sanierungs- und Anpassungsbedarf des Kreisbauhofes zu ermitteln.