Betreff
Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 14.12.2023 (B)
Vorlage
2024/4487
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats Karl Huber hat in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 14.12.2023 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

 

  1. Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag von 18.756,15 Euro wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 110.682,52 Euro verrechnet.

 

  1. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

  1. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Kanzlei Ziegelmeier + Stark Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartG mbB bestellt.

 

  1. Der Vertreter der Gesellschafterin IFG wird ermächtigt, die Modalitäten des Ausscheidens des Geschäftsführers im Benehmen mit dem Geschäftsführer zu klären und der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Vertreter der Gesellschafterin IFG wird ferner gebeten, der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag zur Regelung der Nachfolge vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Beschlussfassung von Herrn Stellvertreter des Landrats Karl Huber in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vom 14.12.2023 wird nachträglich zugestimmt.