Umlaufbeschluss der Gesellschafter (B)
Sachverhalt/Begründung
Der Landkreis Pfaffenhofen wird
in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte kraft Gesetzes
und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung
in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen
Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der
Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat
nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur
solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig
anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen,
setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen
Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung,
wie sie im Falle der Oberbayerischen Heimstätte vorliegt, nichts.
Umlaufbeschluss zur Wahl der neuen Aufsichtsräte der Oberbayerischen
Heimstätte:
Die Zustimmung der Gesellschafter wurde im vorliegenden Fall mittels schriftlichen Umlaufbeschluss eingeholt (§ 14 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft).
Der Bezirk Oberbayern hat der Oberbayerischen Heimstätte mitgeteilt, dass der Bezirkstag folgende Personen neu in den Aufsichtsrat von Oberbayerischen Heimstätte benannt hat:
Max Gotz
Harald Schwab
Erika Sturm.
Der Bezirkstagspräsident Thomas Schwarzenberger ist Aufsichtsratsvorsitzender kraft Amtes (§ 9 des Gesellschaftervertrags).
Es steht die Wahl des Aufsichtsrates gemäß § 17 Abs. 2 Buchst. f i. V. m. § 9 des Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafterversammlung an.
Herr Landrat Albert Gürtner hat im Umlaufbeschluss der Gesellschafter der Oberbayerischen Heimstätte folgenden Punkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:
1. Mit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren besteht Einverständnis. Die Durchführung einer Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich.
2. Der Bestellung der oben genannten Personen in den Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
Der Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren von Herrn Landrat Albert Gürtner zur Wahl des Aufsichtsrats der Oberbayerischen Heimstätte wird nachträglich zugestimmt.