Betreff
Beteiligungsbericht 2022 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (I)
Vorlage
2023/4448
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen hat nach Art. 82 Abs. 3 LKrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 83 Abs. 1 Nr. 5 LKrO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

 

Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

Zudem hat nach § 5 Abs. 7 Satz 1 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag mindestens einmal jährlich Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Nach § 5 Abs. 7 Satz 2 der Satzung soll dieser Bericht in derselben Sitzung mit dem Beteiligungsbericht erstattet werden.

 

Der Jahresabschluss 2022 des KUS wurde im Jahr 2023 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Es wurde seitens des beauftragten Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Lagebericht 2022 des KUS liegt als Anlage bei.

 

Im Geschäftsjahr 2023 fanden bislang zwei Verwaltungsratssitzungen statt, eine weitere ist noch im Dezember vorgesehen.

 

Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2023 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen.

 

Das KUS führt jährlich, auf Basis des geprüften Jahresabschlusses für ein Geschäftsjahr, einen Abgleich der Ausgleichszahlungen mit den Fehlbeträgen durch. Berücksichtigt wird hierbei im Rahmen einer Kapitalflussrechnung der Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen zuzüglich der im jeweiligen Geschäftsjahr getätigten Investitionen.

 

Jahresfehlbetrag 2022 ohne Abschreibungen:                                 860.028,62 Euro

Investitionen im Geschäftsjahr 2022 in Sachanlagen:                      16.432,13  Euro

 

Summe:                                                                                            876.460,75 Euro

 

Ausgleichszahlungen des Landkreises als Zuführung

zur Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 inklusive

Vorauszahlung (74.000 Euro) des Landkreises am 30.12.2021

auf die geplante Zuführung zur Kapitalrücklage 2022:                    888.000,00 Euro

 

Die Ausgleichszahlungen des Landkreises i.H.v. 888.000 Euro für das Geschäftsjahr 2022 lagen leicht über dem für das Geschäftsjahr festgestellten Jahresfehlbetrag ohne Abschreibungen sowie der angefallenen Investitionskosten (in Summe 876.460,75 Euro). Die Differenz dient der Stärkung der Kapitalrücklage des KUS und wurde in der Wirtschaftsplanung für das nachfolgende Geschäftsjahr berücksichtigt. Im Übrigen dient sie der Liquidität des Unternehmens.

 

 

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.