Betreff
Jahresabschluss 2022; Jahresverlust; Jahresabschlussprüfung (Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) (B)
Vorlage
2023/4446
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 343.539,57 € (hoheitlich -140.075,39 €, gewerblich -203.464,18 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresverlust gewerblicher Bereich und Jahresverlust hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem.

§ 8 EBV geben kann.

 

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2021 bis 2022

2022

2021

 

Materialaufwand

T€

T€

9.023

9.237

Personalaufwand

      1.037

972

Abschreibungen

663

690

Sonstige betriebliche Aufwendungen

566

631

Betriebliche Aufwendungen

11.289

11.530

Hausmüllgebühren

8.291

8.127

Auflösung

0

1.018

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

     1.289

1.193

Sonstige Umsatzerlöse

1.377

930

Sonstige betriebliche Erträge

       29

91

Betriebserträge

10.986

11.359

Betriebsergebnis

-303

         - 171

Zinsergebnis

- 41

- 56

Jahresergebnis

-344

- 227

 

Aufwendungen:

Der gesamte Materialaufwand verringerte sich um 214 T€ oder 2 % auf 9.023 Mio €. Innerhalb dieses Postens sind vor allem die Aufwendungen für die Entsorgung und Verwertung mengenbedingt um 317 T€ rückläufig gewesen.

Der Personalaufwand erhöhte sich u.a. aufgrund von Tarifsteigerungen um 65 T€ oder 7 % auf 1,037 Mio €.

Die Abschreibungen verringerten sich um 27 T€ oder 4 % auf 636 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichneten einen Rückgang um 65 T€ oder 10 % auf 566 T€. Hier nahmen die Reparaturen/ Instandhaltungen im Vergleich zum Vorjahr um 30 T€ ab.

Insgesamt verzeichneten die gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Rückgang um
241 T€ auf 11,289 Mio €.

 

Erträge:

Die Umsätze aus Abfallbeseitigungsgebühren erhöhten sich trotz rückläufiger Abfallmenge um 163 T€ oder 2 % auf 8,291 Mio.€, da die Abfälle zur Beseitigung über Müllgefäße nach Volumen abgerechnet werden.

Die Umsatzerlöse aus Wertstoffvermarktungen erhöhten sich um 448 T€ oder 48 % auf 1,377 Mio.€. Vor allem die Umsatzerlöse aus PPK, aufgrund der vertraglichen Preisgleitklausel und dem damit verbundenen Anstieg der Verwertungsentgelte, verzeichnete einen Zuwachs um 218 T€ auf 537 T€. Die Verwertung von Alttextilien verzeichnete einen Anstieg um 177 T€ auf 239 T€. Sie wurde im Jahre 2020 durch ein öffentliches Vergabeverfahren mit Wirkung zum 01.07.2020 neu ausgeschrieben.

Im Vorjahr wurde die Rückstellung für Gebührenüberdeckungen für den alten Kalkulationszeitraum vollständig aufgelöst (1,018 Mio. €). Für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt eine Gebührenunterdeckung vor.

Bei den Umsatzerlösen aus Kostenerstattungen für Systembeteiligungen ergab sich ein Anstieg um 96 T€ auf 1,289 Mio €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die höhere vertragliche Kostenerstattung der dualen Systeme für PPK zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 62 T€ auf 29 T€.

Die gesamten Betriebserträge nahmen um 373 T€ auf 10,986 Mio € ab.

 

Aus den um 241 T€ niedrigeren betrieblichen Aufwendungen und den um 373 T€ geringeren Betriebserträgen ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von -303 T€ (Vorjahr: Betriebsfehlbetrag von 171 T€).

 

Hinzu kommt das Zinsergebnis in Höhe von -41 T€, welches sich im Wesentlichen nur aus den Zinsaufwendungen zusammensetzt. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 41.111,00 € ergeben sich aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen. Die Zinserträge in Höhe von 240,71 € (Vorjahr 395,25 €) resultieren aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel.

Dadurch errechnet sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb in Höhe von 344 T€, nach einem Jahresverlust von 227 T€ im Vorjahr.

 

Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 10.07.2023 – 19.07.2023 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

Im Prüfungsbericht erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2022 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Zusammenfassung der örtlichen Rechnungsprüfung:

Die Betätigung des AWP erstreckt sich auf die in Art. 1 BayAbfG genannten Ziele der Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung, stoffliche Verwertung, Abfallbehandlung und Abfallablagerung. Das Entsorgungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der AWP betreibt 20 Wertstoffhöfe, 121 Wertstoffinseln und 18 Grüngutsammelstellen außerhalb von Wertstoffhöfen. Zudem hat der AWP im Jahre 2004 eine zentrale Hausratsammelstelle neu errichtet, die vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Pfaffenhofen betrieben wird. Alle Sammel- und Entsorgungsaktivitäten sind einzelvertraglich mit privaten Entsorgungsfirmen geregelt. Die Behandlung und Ablagerung der Abfälle zur Beseitigung wird über die Müllverwertungsanlage Ingolstadt durchgeführt. Der Landkreis ist Mitglied beim Zweckverband Müllverbrennungsanlage Ingolstadt.

Die Erlöse aus den Gebühren betragen etwa 72 % der gesamten Umsatzerlöse. Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt im Gesamtbereich zunächst mit einem Ergebnis von -303 T€ ab. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von - 41 T€ ergibt sich ein Jahresverlust für den Gesamtbetrieb in Höhe von -344 T€. Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass der hoheitliche Bereich mit einem Jahresverlust in Höhe von 140 T€ und der gewerbliche Bereich mit einem Jahresverlust in Höhe von 204 T€ abschließt.

Im Jahre 2021 wurden die Rückstellungen aus der Gebührenüberdeckung für den alten Kalkulationszeitraum vollständig aufgelöst (1,018 Mio. €). Für das Wirtschaftsjahr 2022 liegt eine Gebührenunterdeckung vor.

Durch Beschluss des Kreistags vom 12.12.2022 wurde die Gebührensatzung geändert und die Gebühren für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem zum 01.01.2023 angehoben.

Bei der Gebührenkalkulation wurde ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren (2023 – 2025) gewählt. Die Gebühren müssten deshalb im Jahre 2025 (Gebühren ab 01.01.2026) wieder neu kalkuliert werden.

 

Im Berichtsjahr konnte der gesamte Mittelbedarf von 1,923 Mio. € mit 397 T€ oder zu 21 % aus der Selbstfinanzierung gedeckt werden. Der restliche Kapitalbedarf von 1,526 Mio. € oder 79 % wurde überwiegend durch die Minderung kurzfristiger Forderungen aufgebraucht.

 

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Dabei werden Markt- und Marktpreisrisiken gesehen, da die erheblichen Preissteigerungen für Kraftstoffe und Energie zu Preisanpassungsbegehren der Unternehmer führen werden. Ein Kostenrisiko bestehe grundsätzlich jedoch nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen kann.

Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Nebenentgeltvereinbarungen (Mitbenutzung Wertstoffhöfe, Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Kostenbeteiligung Stellflächen von Sammelgroßbehältern) bestehen bis 31.1.2024 mit den dualen Systemen. Die Mitbenutzung der PPK Sammelstruktur ist bis 31.12.2023 geregelt. Die Rahmenvorgabe bezüglich Sammlung Leichtverpackungen (LVP) mittels gelber Tonne im Holsystem ab 01.01.2022 wurde von den dualen Systemen beklagt. Der Beschwerde bezüglich dem Eilrechtsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof wurde nicht stattgegeben. Im Mai 2023 wurde die Klage in der Hauptsache abgewiesen.

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

 

Die in pflichtgemäßem Ermessen durchgeführte Vorprüfung des Jahresabschlusses 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebes durch das Kreisrechnungsprüfungsamt hat zu 1 Feststellung geführt.

  • Der Stellenplan des AWP stimmt nicht mit dem Stellenplan des Landkreises überein

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2022 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüfungsorgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LKrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt aufgrund Empfehlung des Werkausschusses:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2022

     den Jahresverlust i.H.v. 343.539,57 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2022 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.