Betreff
Gemeinschaftlicher Ausbau der Kreisstraßen ND 17 bzw. PAF 13;
Vereinbarung mit dem Landkreis Neuburg Schrobenhausen (B)
Vorlage
2023/4441
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Kreisstraße ND 17 führt von der Einmündung in die St 2043 durch den Weiler Schenkenau und ab der Landkreisgrenze als PAF 13, bis nach Hohenwart.

Der Tiefbau des Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant die ND 17 grundhaft wiederherzustellen und schlägt zudem vor den Ausbaubereich bis zum Ortseingang Hohenwart zu erweitern.

 

Die Kreisstraße PAF 13 zeigt im Bestand die gleiche Charakteristik wie die ND 17:

Die erforderliche Wiederherstellung der Fahrbahn ist neben alters- und nutzungsbedingtem Verschleiß, auf eine zu geringe Stärke der Asphaltschichten, sowie einen überhöhten Feinkornanteil in der bestehenden Frostschutzschicht / Kiestragschicht zurückzuführen. Dies führte zu erheblichen Schäden in Form von Unebenheiten, Rissbildungen, Ausbrüchen und Ähnlichem, was die Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt.

 

Der, aus den Bohrkernuntersuchungen erschlossene, Bestandsaufbau weist über die Baustrecke viele Inhomogenitäten auf. Unter Deckschichten von etwa 1,5 cm Stärke stehen Asphalt-Tragschichten in Stärken von 10 cm an.

 

Im Ausbaubereich ist Folgendes geplant: Abfräsen der Asphaltschichten, Ausbau der ungebundenen Schichten bis zu einer Tiefe von etwa 70 cm unter Fahrbahnoberkante, Einbau einer Frostschutz- und einer Schottertragschicht. Anschließend folgt der für die Belastungsklasse 1,0 vorgesehene Regelaufbau von 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Deckschicht.

 

Die Trassierung in Lage und Höhe soll bestandsnah wiederhergestellt werden. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Von der Gesamtbaulänge von 956 m entfallen ca. 210 m auf den Landkreis Pfaffenhofen.

 

Der voraussichtliche Kostenanteil, welcher auf den Landkreis Pfaffenhofen entfällt, beträgt 187.000 €. Der Landkreis Neuburg Schrobenhausen erwartet einen Fördermittelanteil von ca. 80.000 € für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen schlägt, vor die kombinierte Maßnahme über eine zu schließende Vereinbarung, projektleitend, als Vorhabensträger abzuwickeln.

 

Der Tiefbau des Landkreis Pfaffenhofen befürwortet diese Vorgehensweise.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mittels einer Vereinbarung die Baumaßnahme durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen abzuwickeln und für das Jahr 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.