Vereinbarung mit dem Landkreis Neuburg Schrobenhausen (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Kreisstraße ND
17 führt von der Einmündung in die St 2043 durch den Weiler Schenkenau und ab
der Landkreisgrenze als PAF 13, bis nach Hohenwart.
Der Tiefbau des
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant die ND 17 grundhaft wiederherzustellen
und schlägt zudem vor den Ausbaubereich bis zum Ortseingang Hohenwart zu
erweitern.
Die Kreisstraße PAF
13 zeigt im Bestand die gleiche Charakteristik wie die ND 17:
Die erforderliche Wiederherstellung der
Fahrbahn ist neben alters- und nutzungsbedingtem Verschleiß, auf eine zu
geringe Stärke der Asphaltschichten, sowie einen überhöhten Feinkornanteil in
der bestehenden Frostschutzschicht / Kiestragschicht zurückzuführen. Dies
führte zu erheblichen Schäden in Form von Unebenheiten, Rissbildungen,
Ausbrüchen und Ähnlichem, was die Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit stark
beeinträchtigt.
Der, aus den Bohrkernuntersuchungen
erschlossene, Bestandsaufbau weist über die Baustrecke viele Inhomogenitäten
auf. Unter Deckschichten von etwa 1,5 cm Stärke stehen Asphalt-Tragschichten in
Stärken von 10 cm an.
Im Ausbaubereich ist Folgendes geplant:
Abfräsen der Asphaltschichten, Ausbau der ungebundenen Schichten bis zu einer
Tiefe von etwa 70 cm unter Fahrbahnoberkante, Einbau einer Frostschutz- und
einer Schottertragschicht. Anschließend folgt der für die Belastungsklasse 1,0
vorgesehene Regelaufbau von 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Deckschicht.
Die Trassierung in Lage und Höhe soll
bestandsnah wiederhergestellt werden. Ein Grunderwerb ist nicht erforderlich. Von
der Gesamtbaulänge von 956 m entfallen ca. 210 m auf den Landkreis
Pfaffenhofen.
Der voraussichtliche Kostenanteil, welcher
auf den Landkreis Pfaffenhofen entfällt, beträgt 187.000 €. Der Landkreis
Neuburg Schrobenhausen erwartet einen Fördermittelanteil von ca. 80.000 € für
den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen schlägt,
vor die kombinierte Maßnahme über eine zu schließende Vereinbarung,
projektleitend, als Vorhabensträger abzuwickeln.
Der Tiefbau des Landkreis Pfaffenhofen
befürwortet diese Vorgehensweise.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mittels
einer Vereinbarung die Baumaßnahme durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
abzuwickeln und für das Jahr 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.