Betreff
Umsetzung des Nahverkehrsplans; Linienbündel Nordwest, Nordost, Süd 1 und Süd 2 (B)
Vorlage
2023/4430
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV im Landkreis. Für den ÖPNV zuständige Aufgabenträger planen für ihr jeweiliges Gebiet Maßnahmen zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß den Anforderungen des BayÖPNVG. Sie erfüllen damit eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayÖPNVG).

 

Vom Aufgabenträger können Anforderungen an die Verkehrsleistungen, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Quantität und Integrität, definiert und in einem Nahverkehrsplan verankert werden. Der Nahverkehrsplan bildet gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 und 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Der Nahverkehrsplan enthält gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Ziele und Konzeption des allgemeinen ÖPNV.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in Zusammenarbeit mit der Fa. NahverkehrsBeratung Südwest einen Nahverkehrsplan erstellt, der in der Kreistagssitzung am 12.12.2022 einstimmig beschlossen wurde. Mit diesem Beschluss wurde die Grundlage für die Einführung eines ÖPNV-Achsenkonzeptes als Liniennetz mit Hauptachsen, Ergänzungslinien, Rufbusangeboten und einem landkreisweiten Schulbusnetz für sämtliche Schulen geschaffen.

 

Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde zugleich der freigestellte Schülerverkehr mitüberplant. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsformen (Bus/Bahn/On-Demand-Verkehr) wird ein integriertes Mobilitätskonzept entstehen. Durch die Integration des Schülerverkehrs in den ÖPNV wird die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wirtschaftlich ermöglicht.

 

Aufgrund der bereits bestehenden eigenwirtschaftlichen Linienkonzessionen für Busunternehmer könnte der beschlossene Nahverkehrsplan erst sehr spät umgesetzt werden, wollte man alle neuen ÖPNV-Angebote in einem Zug einführen. Zudem würde dies einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Aus diesem Grund hat der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in Zusammenarbeit mit der NahverkehrsBeratung Südwest ein Linienbündelungskonzept entwickelt. Dieses sieht eine Umsetzung des Nahverkehrsplans in 4 Linienbündeln vor.

 

Das Linienbündelungskonzept stellt eine Anlage zum Nahverkehrsplan dar. Hiermit wird die Umsetzung in 4 Bündeln beschlossen und das Konzept der Bündelung erläutert und begründet.

 

Beigefügt ist die Anhörungsfassung des Linienbündelkonzepts. Die Anhörungsfrist endet am 30.11.2023. Etwa eingegangene Anmerkungen und Stellungnahmen werden bis zur Sitzung des Kreistags in das Linienbündelkonzept eingearbeitet oder diesem angehängt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der im Anhang beiliegenden Anlage zum Nahverkehrsplan (Linienbündelungskonzept) zuzustimmen.