Betreff
Feststellung und Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2022 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2023/4429
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.10.2023 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2022 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 153.744.316,27 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2022:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.