Betreff
Förderung des Caritasverbandes Eichstätt e.V. zum Frauenhaus-Projekt Second Stage (B)
Vorlage
2023/4411
Aktenzeichen
4011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Pflichtaufgabe der Vorhaltung bedarfsgerechter Frauenhausplätze ergibt sich aus §16a SGB II sowie §11 Abs. 4 SGB XII).

Der Neubau des Frauenhauses wurde im Jahr 2019 bezogen und zuletzt in der Sozialausschusssitzung vom 08.11.2021 durch Beschluss erweitert (Anpassung des Personalschlüssels).

 

Im Verlauf des Jahres 2022 wurden 50 Frauen und 61 Kinder im Frauenhaus Ingolstadt aufgenommen. Für die Frauen ergaben sich 4.448 sog. Belegtage, das entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von 87,04 %. Die Aufenthaltsdauer der Frauen und Kinder im Frauenhaus ist

nach wie vor lang, im Durchschnitt waren es im vergangenen Jahr 89 Tage. Fast ein Viertel der

Bewohnerinnen lebte länger als 6 Monate im Frauenhaus.

Die Plätze im Frauenhaus werden dringend benötigt, im Jahr 2022 mussten insg. 35 Frauen abgewiesen werden (davon 20 aus der Region).

 

Nicht nur die Frauenhausplätze selbst, sondern auch flankierende Maßnahmen sind im Hilfesystem erforderlich, um die Plätze auch wieder zur Verfügung zu haben. Ohne solche flankierenden Maßnahmen wären laut einem Forschungsprojekt des StMAS von 2014 Plätze in deutlich größerem Umfang erforderlich.

Daher hat sich der Caritasverband Eichstätt e.V. für das Second-Stage-Projekt beworben. Dieses Projekt zielt auf den gezielten Ausbau von Übergangswohnungen und Wohnprojekten für Frauen nach dem Frauenhausaufenthalt sowie die Versorgung durch ambulante und nachgehende Beratung mit praktischer Unterstützung zur Arbeits- und Wohnungssuche ab. Geplanter Beginn ist November 2023.

 

Zwischenzeitlich wurde die Förderung von Second-Stage-Projekten sogar verstetigt, so dass eine regelmäßige 90%-Förderung durch den Freistaat Bayern stattfindet (die Förderrichtlinie „Staatliche Förderung von Ausgaben für Second-Stage-Projekte“ gilt bis einschließlich 2026, BayMBl. 2022 Nr. 699).

Konkret sollen vier Projektplätze eingerichtet werden, für die somit um einen benötigten Zuschuss von insg. ca. 11.000 € pro Jahr gebeten wird.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils von 10% vermag die Caritas nur zu erbringen, wenn sie bei anderen, bisher nicht finanziell geförderten Ausgaben finanziell entlastet wird.

 

Die Stadt Ingolstadt sowie der Landkreis Eichstätt haben das Projekt bereits begrüßt und unterstützen ab dem Jahr 2023 mit bis zu 12.000 € bzw. 5.000 €.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Bedarf für das Second-Stage-Projekt als gegeben gesehen. Es stellt eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Betreuungsangebot des Frauenhauses in Bezug auf eine Stabilisierung und eine Hinführung auf ein selbstbestimmtes gewaltfreies Leben der Betroffenen dar. Es kann zudem einen wichtigen Beitrag für die Reduzierung der Aufenthaltsdauer und zur Vermeidung von Abweisungen wegen Vollbelegung einen wichtigen Beitrag leisten.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung  entstehen Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Nein

 

Ja

 

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

 

 

Gesamtausgaben in Höhe von

 

 

  

 

 

 

Saldo

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

0.4703.7034

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Ja

 

(sind entsprechend einzuplanen)

Nein

 

 

Finanzierungsvorschlag bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmittel:

 

     

 

 

Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen:

 

     

 

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Ja

 

 

Nein

 

 

Finanzierungsvorschlag bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmittel:

 

     

 

 

Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei folgenden Haushaltsstellen:

 

     

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Sozialausschluss begrüßt den Förderantrag der Caritas beim Freistaat Bayern für die Einrichtung eines an das Frauenhaus Ingolstadt angegliederten Second-Stage-Projekts und der Bedarf für ein solches Projekt wird aus Sicht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm festgestellt.

2.    Der Caritasverband Eichstätt e.V. erhält einen Defizitausgleich in Form eines Zuschusses zu den Querschnittskosten im Bereich des sonstigen Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihrer Kinder in Höhe von jährlich 4.000 € ab dem Jahr 2024.

 

 

 

 

 

 

genehmigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Daniela Herrler

Sachgebietsleiterin

 

Annika Skorna

Abteilungsleiterin

 

Landrat Albert Gürtner

 

 

1.