Betreff
Zuschuss für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (B)
Vorlage
2023/4406
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Nach Art. 24 BayAbfG soll der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und Abfallverwertung unterstützen.

Der AWP beabsichtigt daher, ab 01.01.2024 die fachmännische Reparatur von defekten Elektrogeräten zu fördern.
Ziel ist es, dass das Abfallaufkommen reduziert wird, ein Umdenken beim Konsumverhalten herbeigeführt wird und letztendlich die Umwelt geschont wird.

 

Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Handys, etc.). Nicht gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Batteriewechsel oder Wartungen, etc. Es werden Reparaturleistungen bezuschusst, welche ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden. Frühere Reparaturen werden nicht berücksichtigt. Für den Reparaturbonus wird ein Fördertopf von 5.000 € für 2024 angesetzt. Ist der Topf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert. Es besteht insofern kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Bonus. Der AWP behält sich vor, falls der Fördertopf innerhalb kürzester Zeit nach dem Start ausgeschöpft ist, nochmal ein Budget zur Verfügung zu stellen.

 

Der Zuschuss beträgt 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person. Der Antragsteller muss mit Erstwohnsitz im Landkreis wohnen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss stimmt einem Reparaturbonus i.H.v. 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 50,00 € je antragsberechtigter Person zu. Für das Jahr 2024 wird ein Fördertopf von 5.000 € angesetzt.