Betreff
Datenschutz-Dienstanweisung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2023/4405
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften trägt nach der DSGVO im öffentlichen Bereich nicht eine einzelne handelnde Person, sondern die für die Datenverarbeitung zuständige öffentliche Stelle, d.h. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, z.B. das Landratsamt (Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Art. 3 Abs. 2 BayDSG). Der Leitung der jeweiligen öffentlichen Stelle obliegt es insbesondere, ein Datenschutzkonzept aufzustellen, mit dem sichergestellt wird, dass im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Stelle die datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt und datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden (Art. 24 Abs. 2 DSGVO). Dies setzt voraus, dass datenschutzrechtliche Zuständigkeiten konkret einzelnen Organisationseinheiten oder Personen innerhalb der öffentlichen Stelle zugewiesen und notwendige Verfahrensabläufe festgelegt werden.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat hierzu eine Dienstanweisung erlassen. Der AWP schließt sich dieser Dienstanweisung an.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss stimmt der Datenschutz-Dienstanweisung des Landratsamtes vom 15.10.2023 für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Eigenbetrieb) zu.