Betreff
Einführung eines „50:50-Taxis“ im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (B)
Vorlage
2023/4404
Aktenzeichen
1450.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Am 16.07.2018 wurde im Kreistag beschlossen, für Taxifahrten von jungen Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren (Definition „junger Mensch“ i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag und von Tagen vor gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm haben, ein sog. „50:50-Taxi“ einzuführen. Beim „50:50-Taxi“ handelt es sich um die Bezuschussung solcher Taxifahrten in Höhe von 50 % des Fahrpreises als freiwillige Leistung des Landkreises.

 

Als Grund für das „50:50-Taxi“ wurde vor allem angeführt, dass in größeren Städten junge Menschen durch ein dichtes ÖPNV-Netz nicht auf ein Auto angewiesen sind. Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Stadt und Land sollte auch im ländlichen Raum ein System vorhanden sein, das ein gewisses Maß an Mobilität ermöglicht. Ein solches ÖPNV-Angebot war im Jahr 2018, als der o.g. Beschluss gefasst wurde, nicht vorhanden und die Errichtung eines solchen auch nicht absehbar.

 

Eine Umsetzung des Beschlusses vom 16.07.2018 erfolgte in der Folgezeit nicht.

 

In der Kreistagssitzung vom 12.12.2022 beschloss der Kreistag einen Nahverkehrsplan, der von der Fa. Nahverkehrsberatung Südwest entwickelt worden war. Dieser sieht eine massive Verbesserung des derzeitigen ÖPNV-Angebots im Landkreis durch die Einführung von festen Taktachsen, die von On-Demand-Verkehren flankiert werden, vor.

 

Am 13.02.2023 hat der Kreistag die Umsetzung der Buslinien 8, 10 und 11 beschlossen. Die Linie 8 wurde bereits mit dem Beschluss des Kreisausschusses vom 02.08.2023 vergeben.

Weitere Linienbündel sind ab 01.08.2025 geplant.

 

Die Buslinien werden von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Stundentakt und Samstag/Sonn- und Feiertagen zwischen 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Zweistundentakt fahren. Zusätzlich soll ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, der für Ortschaften ab 50 Einwohnern während der Bedienzeiten als Zubringer zu den Buslinien fungieren soll.

 

Der Jugendkreistag des Landkreises Pfaffenhofen hat in der Sitzung vom 01.03.2023 den Beschluss gefasst, an den Kreistag einen Antrag auf Ausweitung des „50:50-Taxis“ auf die gesamte Region 10 zu stellen. Im Rahmen eines Quartalstreffens mit den Landräten der Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt hat Herr Landrat Gürtner dieses Thema angesprochen. Dabei wurde bekannt, dass es zwar im Landkreis Eichstätt ein „50:50-Taxi-Modell“ gibt, jedoch weder die Stadt Ingolstadt noch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen das „50:50-Taxi“ einführen werden. Damit ist eine Einführung eines „50:50-Taxis“ für die Region 10 nicht möglich. Ein 50:50-Taxi im Landkreis Pfaffenhofen würde sich daher als reine Insellösung darstellen. Die dabei entstehenden einmaligen Kosten für die erforderliche Handy-App in Höhe von geschätzt ca. 30.000,00 bis 40.000,00 Euro sowie eine jährliche Pauschale von ca. 15.000,00 Euro und die pro Taxifahrt zu zahlendenden Beteiligungen, die sich geschätzt auf 10.000,00 Euro im Jahr summieren würden, stellen sich angesichts dessen und unter Berücksichtigung der mit der Umsetzung des Nahverkehrsplans entstehenden Kosten zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr als verhältnismäßig dar. Zudem belastet der möglicherweise zunehmende Zuschussbedarf für die Ilmtalkliniken GmbH den angespannten Kreishaushalt.

 

Daher soll der Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 zur Einführung eines „50:50-Taxis“ aufgehoben werden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt den Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 bezüglich der Umsetzung eines „50:50-Taxis“ auf.

Der Antrag des Jugendkreistags vom 01.03.2023 wird nicht weiterverfolgt, da keine

regionsweite Lösung möglich ist.