Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen des Bay. Streuobstpaktes hat sich die
Staatregierung ambitionierte Ziele gesetzt und den Streuobstanbau mit der
höchsten Bedeutung für die Kulturlandschaft bezeichnet.
Im Rahmen eines ersten Treffens mit UNB, LPV und Kreisverband kam Herr Glöckner
als Streuobstmanager der ROB in Bezug auf die Wichtigkeit diverser
Umsetzungsmaßnahmen auf uns zu. Die Regierung verfügt über großzügige
Haushaltsmittel, weswegen ein zeitnaher Abruf dieser Gelder durch
Streuobstprojekte sehr befürwortet wird.
Kurz darauffolgend war der Landkreis PAF Ausrichter des 2.
Streuobstforums unter Beteiligung der Nachbarlandkreise. In gemeinsamem
Austausch wurden hier Erfahrungen und Ideen für Streuobstprojekte rege
diskutiert. Vor diesem Hintergrund entstand im Dialog mit dem LPV die Idee auch
im Landkreis Pfaffenhofen ein Streuobstprojekt zu starten und staatliche Mittel
in die Region zu holen.
Idee:
Kern des bay. Streuobstpaktes ist es den jetzigen Bestand zu erhalten und zusätzlich 1 Mio. Streuobstbäume neu zu pflanzen. UNB und LPV vertreten die Ansicht, dass ein zielorientierter Erhalt mit Bestandserfassung der regionaltypischen Obstsorten als „Ureinwohner des Landkreises“ die sinnvollere Basis für eine nachhaltige und regional angepasste Umsetzung des Streuobstpaktes darstellt.
Projektziele:
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Schaffung
einer Projektstelle „Streuobstmanager“ beim LPV
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Erarbeitung
Erfassungskulisse sowie der Kriterien
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Sortenerfassung
und Aufbau eines (digitalen) Obstkatasters
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Vermehrung
und Sicherung, um Sorten wieder in den Umlauf zu bringen
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Öffentlichkeitsarbeit,
mit Werbung für Meldungen
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Konzepterstellung
zum Erhalt u. Vermehrung, Neuschaffung von Flächen, Nutzung u. Pflege und
Vermarktung
Mehrwert für den Landkreis:
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Neben der Einbindung der Kreisfachberatung wird
eine zusätzliche Projektstelle beim LPV geschaffen
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Fördert die Biodiversität, den Artenschutz sowie
das Landschaftsbild und leistet zudem einen Beitrag zum Biotopverbund
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Regionalvermarktung, lokale und klimafreundliche
Produkte mit Naturschutzaspekt
Kosten:
- Projektfinanzierung über einen mehrjährigen LNPR-Antrag (90% staatliche Förderung, 10% Eigenanteil LPV); Antragssteller LPV
- Der Landkreis wird ggf. für die Vorfinanzierung benötigt
Das Projekt wird von Herrn Landrat und Ersten Vorsitzenden des LPV mitgetragen.