Sachverhalt/Begründung
Wespen, Hornissen
und Wildbienen stehen unter Naturschutz. Für den Vollzug der Gesetze sind die
untere Naturschutzbehörde sowie die höhere Naturschutzbehörde zuständig. In der
Hochsaison, dem Sommer steht die unterer Naturschutzbehörde der Herausforderung
gegenüber, weil viele Bürger/innen durch die Tiere sehr beunruhigt sind und
eine schnelle Antwort erwartet wird. Die ehrenamtlichen Wespen- und
Hornissenberater/innen unterstützen die untere Naturschutzbehörde, bei der
Erledigung der Aufgaben. Um das Bewusstsein für Wespen, Hornissen und
Wildbienen zu schärfen, mögliche Konflikte auszuräumen und dabei den
Artenschutz zu wahren, wurde 2018 unter der Federführung der jetzigen
Sachgebietsleitung: Natur, Klima, Energie, das „Hornissen- und Wespennetzwerk“
im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gegründet.
Das Netzwerk der ehrenamtlichen „Hornissen- und Wespenberater“ begann im Jahr
2018 mit acht Berater/innen und ist mittlerweile auf insgesamt 19 Berater/innen
angewachsen. Damit ist es möglich den gesamten Landkreis abzudecken. Diese
gelten nach der Ernennung als sachkundige Vertreter der Behörde und dürfen in
deren Namen eine Einschätzung der Sachlage abgeben. Für deren Tätigkeit
erhalten sie, wie alle anderen Ehrenamtlichen des Landkreises Pfaffenhofen a.
d. Ilm, eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung samt
Fahrtkosten- und Materialkostenerstattung.
Um das Netzwerk fortwährend zu optimieren und Erfahrungen auszutauschen, findet
jährlich ein Beratertreffen statt. Um Interessenten in das Ehrenamt einzubinden
sowie die Fortbildung der aktiven Berater/innen zu gewährleisten, werden die
Aus- und Fortbildung z.B. an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
in Laufen erstattet.
In Deutschland sind 16 typisch gelb-schwarze, staatenbildende Wespenarten
heimisch. Diese Hautflügler leben in einjährigen Sommerstaaten, d. h. alte
Nester werden im nächsten Jahr nicht mehr bezogen. Bekannt sind vor allem die
oftmals als „lästig“ bezeichnete „Deutsche Wespe“ sowie die „Gemeinde Wespe“.
Nur diese beiden Arten sind an menschlichen Nahrungsmittel interessiert. Zu
einem Stich kommt es dann, wenn die Tiere gedrückt oder gequetscht werden bzw.
das Volk vor Störung oder Beschädigung bewahrt werden soll. Insgesamt gibt es zudem
noch mehrere 1.000 Arten einzellebender oder parasitärer Wespen und Wildbienen.
Alle Wespen unterstehen dem (allgemeinen) Naturschutz. Eine Beseitigung der
Nester ist deshalb nur beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes möglich. Bei
bestimmten Arten, wie Hornissen, einigen Wespenarten, Wildbienen oder Hummeln,
gilt darüber hinaus der besondere Artenschutz. In diesen Fällen ist für
Umsiedlungs- oder Abtötungsmaßnahmen zwingend vorab eine Genehmigung der
unteren Naturschutzbehörde bzw. der höheren Naturschutzbehörde einzuholen. Eine
Entfernung eines Wespen- und Hornissennestes ohne Genehmigung bzw. ohne
Vorliegen eines vernünftigen Grundes kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Durch
das ehrenamtliche Beraternetzwerk haben die Bürger/innen des Landkreises die
Möglichkeit, sich beraten zu lassen, um eine Lösung für ihr „Problem“ zu finden
und somit auch Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden.
Der Kontakt bzw. die Erstmeldung erfolgt über die untere Naturschutzbehörde,
welche die Kontaktdaten des Betroffenen mit dessen Einverständnis samt weiterer
Details (wie etwa Lage und Größe des Nestes, etc.) aufnimmt. Anschließend wird
die Meldung an die oder den zuständige/n Hornissen- und Wespenberater/in
weiterleitet. Der bzw. die Berater/in nimmt zeitnah Kontakt mit dem Betroffenen
auf und es erfolgt eine erste (telefonische) Beratung. Zumeist wird jedoch ein
Vor-Ort-Termin vereinbart. Bei diesem Termin wird die Situation erfasst und
soweit wie möglich die Art bestimmt, um den rechtlichen Schutzstatus in Erfahrung
zu bringen. Wenn möglich, sollen die Tiere vor Ort verbleiben. Manchmal reicht
es aus, die Betroffenen aufzuklären und zu beruhigen, in anderen Fällen gibt es
einfache Hilfsmaßnahmen. Ist ein Verbleib der Tiere dennoch nicht möglich, wird
die Möglichkeit einer Umsiedlung des Nestes geprüft. Gibt es weder präventive
Maßnahmen, noch ist eine Umsiedlung möglich, kommt als letzte Maßnahme eine
Abtötung des Volkes in Frage. Im Jahr 2023 konnten durch die Tätigkeit der
ehrenamtlichen Berater/innen ca. 50 Umsiedlungen durchgeführt werden.
Erfahrungsgemäß stehen dem zwischen fünf bis zehn Befreiungen gegenüber.
Diese positive Entwicklung soll unbedingt weiterverfolgt werden. Diese
Hilfestellung wird sehr gut seitens der Bürgerinnen und Bürger an- und aufgenommen,
was sich durch sehr viele positive Rückmeldungen zeigt. Um ein konkretes Bild
der Arbeit der Ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater zu erhalten, wird
Herr Florian Göttler den Ablauf einer Umsiedlung genauer erläutern.
Präsentation: Fotos von Göttler Florian