Betreff
Vorstellung Hornissen- und Wespennetzwerk (I)
Vorlage
2023/4402
Aktenzeichen
173
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Wespen, Hornissen und Wildbienen stehen unter Naturschutz. Für den Vollzug der Gesetze sind die untere Naturschutzbehörde sowie die höhere Naturschutzbehörde zuständig. In der Hochsaison, dem Sommer steht die unterer Naturschutzbehörde der Herausforderung gegenüber, weil viele Bürger/innen durch die Tiere sehr beunruhigt sind und eine schnelle Antwort erwartet wird. Die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater/innen unterstützen die untere Naturschutzbehörde, bei der Erledigung der Aufgaben. Um das Bewusstsein für Wespen, Hornissen und Wildbienen zu schärfen, mögliche Konflikte auszuräumen und dabei den Artenschutz zu wahren, wurde 2018 unter der Federführung der jetzigen Sachgebietsleitung: Natur, Klima, Energie, das „Hornissen- und Wespennetzwerk“ im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm gegründet.


Das Netzwerk der ehrenamtlichen „Hornissen- und Wespenberater“ begann im Jahr 2018 mit acht Berater/innen und ist mittlerweile auf insgesamt 19 Berater/innen angewachsen. Damit ist es möglich den gesamten Landkreis abzudecken. Diese gelten nach der Ernennung als sachkundige Vertreter der Behörde und dürfen in deren Namen eine Einschätzung der Sachlage abgeben. Für deren Tätigkeit erhalten sie, wie alle anderen Ehrenamtlichen des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung samt Fahrtkosten- und Materialkostenerstattung.


Um das Netzwerk fortwährend zu optimieren und Erfahrungen auszutauschen, findet jährlich ein Beratertreffen statt. Um Interessenten in das Ehrenamt einzubinden sowie die Fortbildung der aktiven Berater/innen zu gewährleisten, werden die Aus- und Fortbildung z.B. an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen erstattet.

In Deutschland sind 16 typisch gelb-schwarze, staatenbildende Wespenarten heimisch. Diese Hautflügler leben in einjährigen Sommerstaaten, d. h. alte Nester werden im nächsten Jahr nicht mehr bezogen. Bekannt sind vor allem die oftmals als „lästig“ bezeichnete „Deutsche Wespe“ sowie die „Gemeinde Wespe“. Nur diese beiden Arten sind an menschlichen Nahrungsmittel interessiert. Zu einem Stich kommt es dann, wenn die Tiere gedrückt oder gequetscht werden bzw. das Volk vor Störung oder Beschädigung bewahrt werden soll. Insgesamt gibt es zudem noch mehrere 1.000 Arten einzellebender oder parasitärer Wespen und Wildbienen.

Alle Wespen unterstehen dem (allgemeinen) Naturschutz. Eine Beseitigung der Nester ist deshalb nur beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes möglich. Bei bestimmten Arten, wie Hornissen, einigen Wespenarten, Wildbienen oder Hummeln, gilt darüber hinaus der besondere Artenschutz. In diesen Fällen ist für Umsiedlungs- oder Abtötungsmaßnahmen zwingend vorab eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bzw. der höheren Naturschutzbehörde einzuholen. Eine Entfernung eines Wespen- und Hornissennestes ohne Genehmigung bzw. ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Durch das ehrenamtliche Beraternetzwerk haben die Bürger/innen des Landkreises die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, um eine Lösung für ihr „Problem“ zu finden und somit auch Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden.

Der Kontakt bzw. die Erstmeldung erfolgt über die untere Naturschutzbehörde, welche die Kontaktdaten des Betroffenen mit dessen Einverständnis samt weiterer Details (wie etwa Lage und Größe des Nestes, etc.) aufnimmt. Anschließend wird die Meldung an die oder den zuständige/n Hornissen- und Wespenberater/in weiterleitet. Der bzw. die Berater/in nimmt zeitnah Kontakt mit dem Betroffenen auf und es erfolgt eine erste (telefonische) Beratung. Zumeist wird jedoch ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Bei diesem Termin wird die Situation erfasst und soweit wie möglich die Art bestimmt, um den rechtlichen Schutzstatus in Erfahrung zu bringen. Wenn möglich, sollen die Tiere vor Ort verbleiben. Manchmal reicht es aus, die Betroffenen aufzuklären und zu beruhigen, in anderen Fällen gibt es einfache Hilfsmaßnahmen. Ist ein Verbleib der Tiere dennoch nicht möglich, wird die Möglichkeit einer Umsiedlung des Nestes geprüft. Gibt es weder präventive Maßnahmen, noch ist eine Umsiedlung möglich, kommt als letzte Maßnahme eine Abtötung des Volkes in Frage. Im Jahr 2023 konnten durch die Tätigkeit der ehrenamtlichen Berater/innen ca. 50 Umsiedlungen durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß stehen dem zwischen fünf bis zehn Befreiungen gegenüber.

Diese positive Entwicklung soll unbedingt weiterverfolgt werden. Diese Hilfestellung wird sehr gut seitens der Bürgerinnen und Bürger an- und aufgenommen, was sich durch sehr viele positive Rückmeldungen zeigt. Um ein konkretes Bild der Arbeit der Ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater zu erhalten, wird Herr Florian Göttler den Ablauf einer Umsiedlung genauer erläutern.

Präsentation: Fotos von Göttler Florian