Betreff
Verlängerung der Gebietsbetreuung zum Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Bayerischen Staatsforsten zum Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ (B)
Vorlage
2023/4399
Aktenzeichen
173
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm stellt für das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ seit 01.05.2018 die finanziellen Mittel für eine Gebietsbetreuung in Teilzeit (50 %) zur Verfügung. Zuletzt wurde die Gebietsbetreuung mit dem Beschluss des Umweltausschusses vom 13.10.2021 für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2024 verlängert. Nun ist eine Verlängerung der Finanzierung dieser Projektstelle für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2027 erforderlich.

 

Der „Nördliche Feilenforst“ ist ein forstfachlich und naturschutzfachlich wertvolles Waldgebiet das aufgrund seiner Ausdehnung und Zusammensetzung auch überregional eine Besonderheit darstellt. Integrale Bestandteile dieses Gebiets sind die „Nöttinger Viehweide und Badertaferl“, welche bereits 1943 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, sowie die Naturwaldreservate „Haarbruck“ und „Schiederholz“. Der unter Naturschutz stehende Teil und weitere Staatswaldflächen sind zudem Bestandteil des FFH-Gebiets „Feilenmoos mit Nöttinger Viehweide“. Es handelt sich um eine alte Kulturlandschaft, die durch dauerhafte Bewirtschaftung entstanden ist.

 

Aus dieser Einmaligkeit heraus, haben am 19.04.2018 der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm und die Bay. Staatsforsten AöR die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen eines Kooperationsprojekts „Nördlicher Feilenforst“ getroffen, welches auf unbefristete Zeit unterzeichnet wurde und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der beiden Vertragspartner darstellt. Zur Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung geplanten Projektziele sollen beide Vertragspartner sowohl durch personellen Einsatz als auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel beitragen.

 

Die umzusetzenden Projektziele beinhalten nicht nur die Erhaltung der hohen naturschutzfachlichen Qualität des Waldgebiets durch die Erstellung, Umsetzung und Optimierung von Schutz- und Pflegemaßnahmen, sondern es gilt auch, der Öffentlichkeit den ökologischen Wert des Gebiets nahezubringen.

 

Der naturschutzfachliche Schwerpunkt der Arbeiten liegt u.a. auf folgenden Zielsetzungen:

-          Schutz, Optimierung und Erfolgskontrolle der Frauenschuhstandorte

-          Förderung heimischer Blühpflanzen als Nahrungsgrundlage für Insekten

-          Umsetzung eines Beweidungs- und Triftenkonzepts zur Pflege der Offenlandbereiche

-          Erhaltung und Wiederherstellung der bestehenden Amphibiengewässer

-          Faunistische Erhebungen

-          Avifaunistische Projekte zur Lebensraumverbesserung

 

Eine wesentliche Rolle kommt dabei der Gebietsbetreuung als Ansprechpartner*in vor Ort zu:
Die Gebietsbetreuung hat die Aufgabe in Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten AöR die festgelegten Zielsetzungen zu koordinieren, zu planen, zu initiieren und umzusetzen.

Beispielsweise konnten schon erhebliche Fortschritte bei der Gebietserhaltung und -verbesserung durch die Freistellung alter Eichen, der regelmäßigen Bekämpfung invasiver Arten, der Förderung heimischer Blühpflanzen, der Käferkartierung sowie der Erfassung der Gewässerzustände erzielt werden.

Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit ist besonders die Gestaltung und Veröffentlichung der Schautafeln im Informationspavillon vor Ort, die Beruhigung kritischer Zonen im Bereich der Schacherbrücke und die erfolgreiche Organisation und Durchführung diverser Führungen und Workshops hervorzuheben. Von dieser positiven Außendarstellung des Kooperationsgebiets profitiert unser Landkreis zweifelsohne. Auch das Besuchermanagement und Präventionsmaßnahmen gegen Vandalismus im Feilenforst sind mittlerweile dauerhafte Themen.

Daneben nimmt die Gebietsbetreuung regelmäßig am gemeinsamen Arbeitskreis mit dem Kooperationspartner teil.

 

Um die aufgebaute vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten AöR fortzuführen und insbesondere die naturschutzfachlichen Pflegemaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit weiter voranzutreiben, ist die Verlängerung der Stelle der Gebietsbetreuung im bisherigen Umfang zwingend erforderlich. Dabei hat sich die kostengünstige Werkstudentenstelle mit einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden bewährt.

Zur Vermeidung häufiger interner Abstimmungsprozesse zu Vertragsverlängerungen oder notwendigen Nachbesetzungen der Stelle und damit zur Gewährleistung der fachlichen Betreuung des Projekts für einen angemessenen Zeitraum, sollen die Personalkosten für die Gebietsbetreuung für die nächsten drei Jahre sichergestellt werden.

 

Hinweise zur Kostenberechnung:

Da die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber wie bisher mit dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm einen Honorarvertrag abschließen soll, fallen für den Landkreis lediglich die in Rechnung gestellten Arbeitsstunden mit einem vertraglich vereinbarten Honorar i.H.v. 15 €/Stunde sowie die zu erstattenden Fahrtkosten an. Die wöchentliche Arbeitszeit ist zudem auf 19,5 Stunden pro Woche vertraglich begrenzt.

Bei einer maximal möglichen jährlichen Arbeitszeit von 1.014 Stunden (19,5 Stunden pro Woche * 52 Wochen) ergeben sich jährliche maximale Honorarkosten i.H.v. 15.210 € (1.014 Stunden * 15 € pro Arbeitsstunde). Erfahrungsgemäß liegen die tatsächlich in Rechnung gestellten Stunden aufgrund von urlaubs- oder studiumsbedingter Abwesenheit bei einem Werkstudenten unter der maximalen jährlichen Arbeitszeit, sodass der Betrag voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft werden muss.

Bei den Fahrtkosten wurde aufgrund von Erfahrungswerten von maximal 60 km pro Woche ausgegangen. Daraus ergibt sich eine jährliche zu erstattende Fahrleistung von 3.120 km. Pro Kilometer werden 0,40 € nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet, sodass sich maximale Kosten i.H.v. 1.248 € pro Jahr ergeben können.

Daraus berechnen sich maximale jährliche Gesamtkosten i.H.v. 16.458 €. In drei Jahren sind somit maximal 49.374 € vom Landkreis zu tragen.

 

 

Kostenübersicht:

Geschätzte Gesamtkosten

49.374 €

./. Förderung

    0,00 €

"Nettoaufwand" für den Landkreis

49.374 €

Tab.1: Auflistung der Kosten

 

2024

2025

2026

2027

9.649,- €

16.458,- €

16.458,- €

6.809,- €

Tab.2: Auflistung der Kostenanteile pro Haushaltsjahr

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Gebietsbetreuung für das Kooperationsprojekt „Nördlicher Feilenforst“ für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2027 zu und empfiehlt dem Kreistag, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 in Höhe von insgesamt 49.374 € einzuplanen.