Betreff
Ilmtalklinik GmbH; Gesellschafterversammlung vom 20.09.2023 (B)
Vorlage
2023/4398
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 20.09.2023 folgendem Tagesordnungspunkt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt eine zusätzliche Kapitalzuführung in Form einer Kapitalrücklage in Höhe von bis zu 630.000,00 € bei der Tochtergesellschaft Ilmtalklinik MVZ GmbH.

 

Dieser Beschluss ersetzt Ziffer 1. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2022.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 20.09.2023 nachträglich zuzustimmen.