Betreff
IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH; Gesellschafterversammlung vom 23.08.2023 (B)
Vorlage
2023/4393
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH kraft Gesetzes durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der IMA Gesellschaft für zivile Mitnutzung des Militär-Flugplatzes Ingolstadt-Manching mbH vorliegt, nichts.

 

Der stellvertretende Landrat Herr Karl Huber hat in der Gesellschafterversammlung der IMA GmbH am 23.08.2023 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

1.    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 4.887.392,76 Euro und einem Jahresüberschuss von 158.676,64 Euro festgestellt.

 

2.    Dem Geschäftsführer der Gesellschaft, Herrn Peter Baustetter, wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Wie im Protokoll 2015 festgelegt, erhält er eine Tantieme in Höhe von 5,5 % des Jahresüberschusses vor Steuern.

 

3.    Der Jahresüberschuss in Höhe von 158.676,64 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.    Der Jahresabschluss 2022 ist unter Inanspruchnahme der Erleichterungen gem. § 326 HGB für Offenlegungszwecke auch in verkürzter Form aufgestellt worden. Das „Offenlegungsexemplar“ liegt der Gesellschafterversammlung vor und wird hiermit ausdrücklich genehmigt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt der Beschlussfassung des stellvertretenden Landrats Herrn Karl Huber in der Gesellschafterversammlung der IMA GmbH vom 23.08.2023 nachträglich zuzustimmen.