Betreff
Übernahme des Kostenanteils des staatlichen Bauamts Ingolstadt an der Baumaßnahme Kreisverkehr Gerolsbach (Knotenpunkt St 2084 / Kreisstraße PAF 07) zur Ermöglichung einer Förderung nach Art 13f BayFAG (B)
Vorlage
2023/4390
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Bezüglich des Umbaus der unübersichtlichen, versetzten Einmündungen der Kreisstraße PAF 7 in die St2084 in der Gemeinde Gerolsbach zu einem Kreisverkehrsplatz, mit einhergehendem Planfeststellungsverfahren, hat der Landkreis Pfaffenhofen eine Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt über die Aufteilung der Baukosten abgeschlossen.

 

Weiterhin wurde durch den Landkreis Pfaffenhofen a .d. Ilm bei der Regierung von Oberbayern eine Förderung der Maßnahme nach Artikel 13f BayFAG, mit einem Fördersatz von 70% für die auf den Landkreis entfallenden Kosten, beantragt.

 

Im Mai 2023 meldete die Förderstelle dem Landkreis zurück, dass die beantragte Förderung nach Artikel 13f BayFAG mit der Kostenteilung nach der derzeit geschlossenen Vereinbarung nicht möglich ist.

 

Dem Landkreis wurden durch die Regierung von Oberbayern zwei Alternativen aufgezeigt:

 

Förderung nach Art. 13f BayFAG:

 

-          der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm übernimmt für den Freistaat Bayern die gesamten Kosten für den Umbau des Kreisverkehrs

-          völlige Überarbeitung der Vereinbarung mit dem StBA Ingolstadt (insbesondere über die Kostentragung und den Unterhalt)

-          völlige Überarbeitung des Förderantrages

-          der voraussichtliche Fördersatz beträgt 75 %

-          die Ausgaben für Planung und Bauleitung dürfen pauschal mit 15 % der Bauausgaben als zuwendungsfähig angesetzt werden

 

Förderung nach Art. 2 BayGVFG:

 

-          der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm übernimmt für den Umbau des Kreisverkehrs seinen Kostenanteil

-          abgeschlossene Vereinbarung kann belassen werden

-          der Förderantrag ist aufgrund des geänderten Fördertopfes und des geänderten Fördersatzes zu überarbeiten

-          der voraussichtliche Fördersatz beträgt 55 %

-          die Ausgaben für Planung und Bauleitung sind nicht zuwendungsfähig

 

Die Alternativen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass der Eigenanteil des Landkreis Pfaffenhofen bei einer Förderung nach Art. 13f BayFAG um voraussichtlich ca. 135.000 € niedriger ausfallen wird, als bei einer Förderung nach Art. 2 BayGVFG.

 

Da dies jedoch die Übernahme der Gesamtkosten für den Umbau des Kreisverkehrs bedingt, muss mit dem Staatlichen Bauamt eine neue Vereinbarung geschlossen werden, welche keine Kostenteilung zwischen dem Freistaat und dem Landkreis mehr vorsieht.

 

Weiterhin muss der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, dieser Vereinbarung folgend, die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme übernehmen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die gesamten Baukosten der Baumaßnahme Kreisverkehr Gerolsbach zu übernehmen und eine dahingehend lautende, neue Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt zu schließen, um einen Förderantrag nach Artikel 13f BayFAG zu ermöglichen.