Betreff
Oberbayerische Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH; Gesellschafterversammlung vom 24.07.2023 (B)
Vorlage
2023/4385
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Oberbayerischen Heimstätte vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber, hat in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH am 24.07.2023 folgendem Tagesordnungspunkt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

TOP 2: Jahresregularien 2022

 

Die Gesellschafter der Oberbayerischen Heimstätte beschließen Kraft ihrer Eigenschaft und nach Beschlussfassung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte zum Jahresabschluss 2022 mehrheitlich wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss 2022 (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) wird festgestellt.

 

2.    Aus dem Jahresüberschuss 2022 der Oberbayerische Heimstätte i. H. v. 8.310.604,34 € ist

a.    eine Dividende i. H. v. 4 % des Stammkapitals, d.h. ein Betrag von 400.000 € am 10.08.2023 an die Gesellschafter auszuschütten und

b.    unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages i. H. v. 53.189.526,24 € der verbleibende Bilanzgewinn i. H. v. insgesamt 61.100.130,58 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3.    Dem Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte und der Geschäftsführung der Oberbayerischen Heimstätte werden für das Geschäftsjahr 2022 mehrheitlich Entlastung erteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt der Beschlussfassung des stellvertretenden Landrats, Herrn Karl Huber, in der Gesellschafterversammlung der Oberbayerischen Heimstätte Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH vom 24.07.2023 nachträglich zuzustimmen.