Betreff
Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Wasserstoff Cluster Region 10" (B)
Vorlage
2023/4381
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In vielfältigen (Förder-)Maßnahmen und Projekten werden in der Region aktuell die Weichen für zukünftige Innovationen und Investitionen im Bereich der Wasserstofftechnologie gestellt. Über den Zusammenschluss der vier Gebietskörperschaften Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß Art. 4 BayKommZG wird angestrebt, die Region 10 im Bereich Wasserstoff besser miteinander zu vernetzen und die gesamte Wertschöpfungskette, von der Erzeugung bis hin zum Verbrauch, innerhalb der Region abzubilden.

Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Titel „Wasserstoffcluster Region 10“ und verfolgt insbesondere folgende Ziele:

- Bildung eines Netzwerks, welches die Unternehmen der Region 10 im Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und -infrastruktur unterstützt sowie landkreisübergreifende Kooperationen fördert.

- Initiierung von Informationskampagnen und Vortragsreihen in Zusammenarbeit mit externen Experten, um den Wissenstransfer zwischen Hochschulen/Fachinstituten und der Wirtschaft anzuregen und im Allgemeinen über die vielfältigen Einsatzpotentiale von Wasserstoff aufzuklären.

- Erleichterung der Koordination zwischen den einzelnen Akteuren bei gemeinsamen Förderanträgen.

- Abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, um wasserstoffbezogene Themen den relevanten Interessensgruppen (u.a. Unternehmen, Privatpersonen, politische Vertreter) näher zu bringen.

Gesteuert wird die Arbeitsgemeinschaft von einem Lenkungskreis, welcher aus jeweils einem Vertreter der Stadt Ingolstadt, des Landkreises Eichstätt, des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen und des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm besteht. Derzeit wird das Netzwerk rund um den Wasserstoff von den Wirtschaftsförderern der vier Gebietskörperschaften gepflegt. KUS-Vorstand Johannes Hofner stünde als Mitglied für den Lenkungsausschuss zur Verfügung.

Soweit Kosten für von den Vertragspartnern einstimmig beschlossene Maßnahmen entstehen (z.B. für übergreifendes Marketing, gemeinsam durchgeführte Informationsveranstaltungen, Referenten, externe Unterstützung), tragen die Vertragspartner diese im Innenverhältnis zu je einem Viertel. Das gemeinsame Jahresbudget soll auf maximal 2.500 Euro pro Jahr und Gebietskörperschaft beschränkt sein. Die Abrechnung erfolgt über die IFG Ingolstadt.

Die Arbeitsgemeinschaft tritt mit vollständiger Vertragsunterzeichnung durch die politischen Vertreter (Landräte, Oberbürgermeister) in Kraft. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres, wobei die reguläre Laufzeit des „Wasserstoffclusters Region 10“ mit vier Jahren vorgesehen ist. Die Vertragspartner können die Fortsetzung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1. Der Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Wasserstoff Cluster Region 10“ gemäß Art. 4 BayKommZG wird zugestimmt. Der Landrat wird ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag hierzu zu unterzeichnen.

 

2. Als Vertreter im Lenkungskreis wird KUS-Vorstand Johannes Hofner benannt.