Betreff
Finanzierung der Umsetzung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm;
Voraussichtliche Anpassung des Kreisumlagehebesatzes in den folgenden Haushaltsjahren (B)
Vorlage
2023/4367
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in Zusammenarbeit mit der NahverkehrsBeratung Südwest einen Nahverkehrsplan erstellt, der in der Kreistagssitzung am 12.12.2022 einstimmig beschlossen wurde. Dieser Beschluss stellt die Grundlage für die Einführung eines den gesamten Landkreis abdeckenden ÖPNV-Konzeptes (von 6 bis 20 Uhr) mit festen Taktachsen, die von On-Demand-Verkehren flankiert werden, dar.

 

Derzeit werden die ÖPNV-Leistungen im Landkreis von den jeweils hierdurch erschlossenen Gemeinden – gegebenenfalls anteilig nach Nutzwagenkilometer - finanziert.

Da diese Finanzierungsweise bei der landkreisweiten Umsetzung des Nahverkehrsplans einen sehr großen Verwaltungsaufwand bedeuten und die Umsetzung einzelner Linien verkomplizieren würde, soll zukünftig das ÖPNV-Angebot, das dem Nahverkehrsplan entspricht, über die Kreisumlage finanziert werden. Für darüber hinausgehende Verkehrsangebote soll die Finanzierung wie bisher bei den davon profitierenden Gemeinden verbleiben.

Dieses Modell wurde den Landkreisbürgermeistern in einer Sonderbürgermeisterdienstbesprechung erläutert und dort grundsätzlich als zustimmungsfähig erachtet.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 02.08.2023 wurde bereits entschieden, dass die neuen Buslinien 8, 10, 11 und die Beteiligung an den Kosten der RBA-Linie 9159 (im Nahverkehrsplan als Buslinie 5 bezeichnet) über die Kreisumlage finanziert werden.

 

Derzeit wird für das Jahr 2024 von einem Defizit für den Busverkehr in Höhe von ca. 1.194.000 € ausgegangen. Zusätzlich fällt hierfür im Jahr 2024 die nach Nutzwagenkilometern berechnete Verbundpauschale für den VGI in Höhe von ca. 580.000 € an.

 

Das Gesamtkonzept der Buslinien soll in vier zeitlichen Linienbündeln nebst dem bedienenden On-Demand-Verkehr umgesetzt werden:

 

Linienbündel 1 Nordwest (Linien 9, Z2, Z3 und 2); Beginn 01.08.2025

 

Linienbündel 2 Nordost (Linien 7, 8 und Z1); Beginn 01.08.2025/01.08.2026

 

Linienbündel 3 Süd 1 (Linien 10, 11 und Z6); Beginn 01.08.2026/01.01.2027

 

Linienbündel 4 Süd 2 (Linien 3, 4 und 6); Beginn 01.08.2026/01.01.2027/01.03.2027

 

Da das Gesamtkonzept der Buslinien sukzessive in vier Linienbündeln nebst dem bedienenden On-Demand-Verkehr umgesetzt werden soll, werden die Kosten für den ÖPNV in mehreren Schritten bis zum Jahr 2027 ansteigen. Die NahverkehrsBeratung Südwest rechnet dabei in einem Worst-Case-Szenario mit dem Anfall eines Gesamtdefizits von 5.800.000 €, während im Best-Case-Szenario sogar Kostenneutralität bestehen könnte.

 

Die Differenz zwischen den Szenarien ist durch die Unwägbarkeiten der Entwicklung der Betriebskosten, Fördermittel, Ausgleichszahlungen und Fahrgeldeinnahmen bedingt, die eine Vorhersage der Kostenentwicklung erheblich erschweren. Zudem sind Ausgleichszahlungen an die Stadt Pfaffenhofen noch nicht berücksichtigt.

 

Vor diesem Hintergrund gelangt die Verwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt zu folgendem geschätzten Finanzbedarf und der daraus folgenden Entwicklung der Kreisumlage bei einer kompletten Finanzierung der Umsetzung des Nahverkehrsplans über die Kreisumlage nach der aktuellen Umlagekraft für das Jahr 2023 in Höhe von 189.691.087 €:

 

2024 plus 1,0 Prozentpunkte = 1,90 Mio. € = 1,0 Prozentpunkte (1,90 Mio. €)

2025 plus 0,5 Prozentpunkte = 0,95 Mio. € = 1,5 Prozentpunkte (2,85 Mio. €)

2026 plus 0,7 Prozentpunkte = 1,33 Mio. € = 2,2 Prozentpunkte (4,18 Mio. €)

2027 plus 0,7 Prozentpunkte = 1,33 Mio. € = 2,9 Prozentpunkte (5,51 Mio. €)

 

Von Seiten der Kreisfinanzverwaltung muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass auch ein möglicherweise zunehmender Zuschussbedarf für die Ilmtalklinik GmbH die Höhe des Kreisumlagehebesatz künftig beeinflussen wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fasst den Grundsatzbeschluss, die Umsetzung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vollständig und umfassend über die Kreisumlage zu finanzieren. Die erforderlichen Anpassungen der jeweiligen Kreisumlagehebesätze sind für jedes Haushaltsjahr vom Kreistag zu beschließen.