Betreff
Umsetzung des Nahverkehrsplans; Beteiligung am Defizit der Buslinie 9159 (Eilentscheidung)
Vorlage
2023/4358
Aktenzeichen
1450.0
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Die gemeinwirtschaftliche Buslinie 9159 (Schrobenhausen - Gerolsbach - Jetzendorf - Petershausen) wurde bisher durch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ohne finanzielle Beteiligung des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm betrieben. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt dabei auf der Buslinie 9159 für die Beförderung der Schüler aus Jetzendorf und Gerolsbach, die in Schrobenhausen auf die Schule gehen, zusätzlich vier Busse ein.

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat am 12.05.2022 beschlossen, dass bei einer Nichtbeteiligung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm die Bedienung der Haltestellen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.llm eingestellt wird.

 

Mit der Buslinie 9159 werden 215 Schüler (Stand 2022) des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm in die Schule befördert. Aufgabenträger für die Beförderung von diesen Schülerinnen und Schüler ist der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

Laut dem Planungsbüro nbsw entspricht die neue Ausschreibung der Buslinie 9159 größtenteils der geplanten Buslinie 5 des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die geschätzten jährlichen Kosten für die Buslinie 5 würden laut dem Planungsbüro nbsw bei ca. 545.000,00 € jährlich liegen, wobei 321.000,00 € jährlich auf den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm entfallen würden.

 

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm in Höhe von 30% des Defizites gefordert.

Laut dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt das jährliche Defizit derzeit bei ca.

320.000,00 € (30 % hiervon entsprechen 96.000,00 € jährlich).

 

Herr Landrat Gürtner hat in einem Gespräch am 11.07.2023 mit Herrn Landrat Peter von der Grün vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm in Höhe von 25 % (ca. 80.000,00 €) ab 01.01.2024 ausgehandelt.

 

Die finanzielle Beteiligung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm an der Buslinie 9159 ersetzt die nach dem Nahverkehrsplan ansonsten erforderliche Umsetzung der Buslinie 5.

 

Aufgrund der zugesagten Beteiligung durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in Höhe von

25 % des jährlichen Defizites, hat der Kreisausschuss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen am 13.07.2023 einen Beschluss über die neue Ausschreibung der Buslinie 9159 und über die weitere Bedienung der Haltestellen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gefasst.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt aufgrund der Auftragssumme beim Kreisausschuss. Dieses Geschäft war jedoch unaufschiebbar, da der Kreisausschuss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen am 13.07.2023 darüber beschlossen hat, ob zukünftig die Haltestellen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm auch weiterhin bedient und dadurch die Schülerbeförderung für die 215 Schüler des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ab 2024 sichergestellt werden kann.

 

Eine Eilentscheidung des Landrats gemäß Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a.d.Ilm war daher zwingend geboten. Die Eilentscheidung ist dem Kreisausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.