Betreff
Ilmtalklinik GmbH; Gesellschafterversammlung vom 12.07.2023 (B)
Vorlage
2023/4347
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftervertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 12.07.2023 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

Die Gesellschafter der Ilmtalklinik GmbH beschließen was folgt:

 

1.         Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2022 der Ilmtalklinik GmbH

 

Der Jahresabschluss der Ilmtalklinik GmbH zum 31.Dezember 2022, der von der SGH Treuhand GmbH mit Datum vom 28.06.2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen wurde, wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 12 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.727.159,36 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 12.727.159,36 Euro 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlustvortrag des Vorjahres wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage abgedeckt.

 

 

2.      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt.

 

 

3.      Beteiligung an der „Klinik IT eG

 

Die Gesellschaft tritt der „Klinik IT eG“ bei und ist berechtigt, eine einmalige „Eintrittsgebühr“ i. H. v. 15.000,00 € sowie eine jährliche Mitgliedsgebühr derzeit geplant i. H. v. 5.000,00 € zu entrichten. Aus Vereinfachungsgründen wird vereinbart, dass bis zu einem Mitgliedsbeitrag von 10.000,00 € jährlich kein weiterer Beschluss erforderlich ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Beschlussfassung von Herrn Landrat Albert Gürtner in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH vom 12.07.2023 nachträglich zuzustimmen.