Betreff
PAF 21 / B 300 - Knotenpunkt Reichertshofen;
Ertüchtigung des Knotenpunktes durch das Straßenbauamt Ingolstadt - Finanzmittelbereitstellung (B)
Vorlage
2023/4344
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Lage:

 

 

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse werden am Knotenpunkt die Verbindungsarme, einschließlich ihrer Einmündungsbereiche durch die Straßenbauverwaltung des Bundes, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt (StbaIN), umgebaut. Das Ingenieurbüro Mayr, präqualifiziert im Landkreis Pfaffenhofen, stellt die beauftragte Bauherrnvertretung.

 

Grundlage des Umbaus und der darüber zu schließenden Vereinbarung (s. Anlage) zwischen StbaIN und Landkreis Pfaffenhofen sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL), das Stra-ßenverkehrsgesetz (StVG), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), das Merkblatt für die Anlage von Höhenfreie Kreuzungen (StrKR) und die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden, Gesetze, Vorschriften und Richtlinien.

 

Das StbaIN ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig.

Die Durchführung der Maßnahme soll im III. / IV. Quartal 2023 stattfinden.

 

Seitens des StbaIN liegt eine Kostenberechnung über die Gesamtmaßnahme über ca. 0,951 Mio € vor. Gemäß Nr. 7 (3) StrKR sind die Änderungen an den Verbindungsarmen einschließlich ihrer Einmündungsbereiche wie Änderungen höhenungleicher Kreuzungen zu behandeln, jedoch ist bei solchen Maßnahmen von gleichzeitiger Veranlassung auszugehen (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG).

Die Kosten werden, gemäß dem Teilungsschlüssel über die Straßenbereiten, geteilt in:

Straßenbauverwaltung           68,04 % - 0,647 Mio €

Landkreis Pfaffenhofen         31,96 % - 0,304 Mio €

 

Über die Prüfung der Grundlage zur Verteilung der Kosten war die Regierung von Oberbayern mitbefasst.

Zur Entlastung des Kreishaushaltes wird mit dem StbaIN vereinbart, dass landkreisseitige Zahlungen frühestens ab dem 2. Quartal des Haushaltsjahres 2024 geleistet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den Finanzmittelbedarf über 304.000 € für den Haushalt 2024 vorzusehen.

 

2.    Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung über den Ausbau des Knotenpunktes zu ratifizieren.