Betreff
Behandlung von zwei Anträgen aus der 3. Sitzung des Jugendkreistages (B)
Vorlage
2023/4321
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Jugendkreistag hat in seiner dritten Sitzung am 01.03.2023 u. a. Beschluss gefasst über folgende Themen:

1. Antrag auf Subventionierung von Mittagessen an Schulen

2. Antrag auf Bereitstellung eines Fördertopfes zur Finanzierung von Workshops an Schulen.

Die Anträge sind dem Kreistag zur Zustimmung vorzulegen.

 

Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

1. Subventionierung von Mittagessen an Schulen

 

Der Jugendkreistag beantragt, das Mittagessen an den Landkreisschulen (Gymnasien, Realschulen, Förderschule, Berufsschule) zu subventionieren, um Schülerinnen und Schüler zu entlasten. Der Vorschlag ist, jedes Gericht um 30 Cent zu vergünstigen und die Differenz durch Mittel des Landkreises auszugleichen.

 

Grund hierfür ist, dass es aufgrund der Coronakrise, des aktuellen Ukrainekrieges und der daraus entstandenen Inflation starke Preisanstiege bei Lebensmitteln gibt. Diese werden hauptsächlich von den Schülerinnen und Schülern getragen. Auch die Schulmensen leiden unter diesem Preisanstieg, da sie mit zunehmenden Preisen immer unattraktiver für die Schülerinnen und Schüler werden und somit finanzielle Verluste hinnehmen müssen.

 

Für bestimmte Eltern von Schülerinnen und Schülern gibt es die Möglichkeit, nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz für schulische Aufwendungen einen Zuschuss zu erhalten. Darunter fällt auch eine mögliche Verpflegungsbeteiligung. Des Weiteren unterstützt der Landkreis den Verpflegungspreis in den Schulmensen dadurch, dass nur eine geringe Umsatzpacht verlangt wird und sämtliche Investitionskosten in die Küchentechnik vom Landkreis getragen werden. Insofern bewegen sich die Preise an den beiden kreiseigenen Gymnasien in Pfaffenhofen und Wolnzach, die aufgrund des Nachmittagsunterrichts auch ein Mittagessen anbieten, je nach Gericht zwischen 2,90 € und 5,50 €. Die Küchenbetreiber sind selbstständig tätig und stimmen das Angebot und Preise grundsätzlich mit den jeweiligen Schulforen ab.

 

Bei einer Bezuschussung nur des Mittagessens würden zum überwiegenden Teil Schülerinnen und Schüler an Gymnasien unterstützt, da an Realschulen weniger Nachmittagsunterricht stattfindet. Die Förderschule steht unter der Trägerschaft des Vereins Hilfe für das behinderte Kind e. V.. Die Geschäftsführung übernimmt das Heilpädagogische Zentrum gGmbH. An der Berufsschule erfolgt mehr Brotzeitverkauf, ein mögliches Mittagessen wird überwiegend in den nahegelegen Lokalen und Geschäften in der Pfaffenhofener Innenstadt eingenommen.

 

Ein Zuschuss in Höhe von 30 Cent für ein Mittagessen wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand mit jedem Betreiber abzurechnen. Ob die Preise dann immer stabil gehalten werden, wäre schwer nachzuvollziehen. Außerdem würde der Landkreis aus Mitteln der Kreisumlage nur Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen des Landkreises unterstützen. Kindergarten-, Grundschul- und Mittelschulkinder hätten nichts von der Regelung. Hier sorgen die Gemeinden mit eigenem Aufwand bereits für eine angemessene Preisstruktur.   

 

Die Thematik ist aber in einigen Jahren ohnehin neu zu bewerten, wenn die Ilmtalklinik GmbH bzw. die Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH eine „Regionale Großküche“ errichtet und Kindertagesstätten sowie Schulen im Landkreis versorgen kann. Dann wird sicherlich über eine Subventionierung der Essenspreise zu befinden sein.

 

 

Finanzierung:

 

 

Es handelt sich um eine

 

Pflichtaufgabe des Landkreises

 

Freiwillige Aufgabe des Landkreises

 

 

 

Durch die Ausführung  entstehen Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

2. Workshops an Schulen

 

Der Jugendkreistag hat in seiner Sitzung vom 01.03.2023 den Beschluss gefasst Workshops und Vorträge zu Themen die nicht im Lehrplan enthalten, jedoch für die Lebenswelt junger Menschen relevant sind, an weiterführenden Schulen ab der 7. Jahrgangsstufe zu bezuschussen.

 

In einer Arbeitsgruppe wurde eine Themenliste erstellt und Referenten zu den Themen recherchiert. Auf der Liste sind sowohl kostenpflichtige, als auch kostenlose Angebote enthalten. Die Liste dient als mögliche Anregung für die Schulen, die Schulen können jedoch auch individuelle Angebote buchen.

 

Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten für bis zu zwei Angebote pro Schuljahr einen Zuschuss in Höhe von jeweils 300,00€ zu erhalten.

Die Verwaltung wird hierzu ein Antragsformular entwickeln, welches von den Schulen vorab bei der Abteilung, Familie, Jugend, Bildung eingereicht werden kann. Dort soll überprüft werden ob die geplante Veranstaltung die Voraussetzungen erfüllt und der Betrag an die Schulen nach Durchführung ausbezahlt werden. Es handelt sich um 20 Schulen im Landkreis welche Zuschussberechtigt wären. Sodass sich höchstens Gesamtkosten von 12.000€ pro Schuljahr ergeben können. Diese Kosten können über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Kommunalen Jugendarbeit abgedeckt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Subventionierung von Mittagessen an Schulen

Der Kreistag nimmt den Antrag des Jugendkreistags des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wohlwollend zur Kenntnis. Aktuell wird von einer zusätzlichen Subventionierung des Mittagessens an Landkreisschulen abgesehen, da sich im Rahmen der geplanten Regionalen Großküche in absehbarer Zeit eine neue Situation ergibt und über die Preisstruktur der künftig angebotenen Mahlzeiten zu beraten und beschließen ist.

 

 

2. Workshops an Schulen:

Der Kreistag stimmt dem Beschluss des Jugendkreistags zu. Die weiterführenden Schulen sollen bei bis zu zwei Workshops und Vorträgen für Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die Inhalte behandeln welche für die Lebenswelt der Jugendlichen wichtig, aber nicht im regulären Lehrplan enthalten sind, bezuschusst werden. Es können pro Schule und Schuljahr bis zu zwei Angebote in Höhe von 300€ pro Angebot bezuschusst werden. Die Überprüfung der Zuschussberechtigung soll von der Abteilung Familie, Jugend, Bildung übernommen werden und über das Haushaltsbudget der Kommunalen Jugendarbeit ausbezahlt werden.