Sachverhalt/Begründung
Der Jugendkreistag hat in seiner dritten Sitzung am 01.03.2023 u. a. Beschluss gefasst über folgende Themen:
1. Antrag auf Subventionierung von Mittagessen an Schulen
2. Antrag auf Bereitstellung eines Fördertopfes zur Finanzierung von Workshops an Schulen.
Die Anträge sind dem Kreistag zur Zustimmung vorzulegen.
Hierzu ist folgendes auszuführen:
1. Subventionierung von
Mittagessen an Schulen
Der Jugendkreistag
beantragt, das Mittagessen an den Landkreisschulen (Gymnasien, Realschulen,
Förderschule, Berufsschule) zu subventionieren, um Schülerinnen und Schüler zu
entlasten. Der Vorschlag ist, jedes Gericht um 30 Cent zu vergünstigen und die
Differenz durch Mittel des Landkreises auszugleichen.
Grund hierfür ist,
dass es aufgrund der Coronakrise, des aktuellen Ukrainekrieges und der daraus
entstandenen Inflation starke Preisanstiege bei Lebensmitteln gibt. Diese
werden hauptsächlich von den Schülerinnen und Schülern getragen. Auch die
Schulmensen leiden unter diesem Preisanstieg, da sie mit zunehmenden Preisen
immer unattraktiver für die Schülerinnen und Schüler werden und somit
finanzielle Verluste hinnehmen müssen.
Für bestimmte
Eltern von Schülerinnen und Schülern gibt es die Möglichkeit, nach dem
Bildungs- und Teilhabegesetz für schulische Aufwendungen einen Zuschuss zu
erhalten. Darunter fällt auch eine mögliche Verpflegungsbeteiligung. Des
Weiteren unterstützt der Landkreis den Verpflegungspreis in den Schulmensen
dadurch, dass nur eine geringe Umsatzpacht verlangt wird und sämtliche
Investitionskosten in die Küchentechnik vom Landkreis getragen werden. Insofern
bewegen sich die Preise an den beiden kreiseigenen Gymnasien in Pfaffenhofen
und Wolnzach, die aufgrund des Nachmittagsunterrichts auch ein Mittagessen
anbieten, je nach Gericht zwischen 2,90 € und 5,50 €. Die Küchenbetreiber sind
selbstständig tätig und stimmen das Angebot und Preise grundsätzlich mit den
jeweiligen Schulforen ab.
Bei einer
Bezuschussung nur des Mittagessens würden zum überwiegenden Teil Schülerinnen und
Schüler an Gymnasien unterstützt, da an Realschulen weniger
Nachmittagsunterricht stattfindet. Die Förderschule steht unter der
Trägerschaft des Vereins Hilfe für das behinderte Kind e. V.. Die
Geschäftsführung übernimmt das Heilpädagogische Zentrum gGmbH. An der
Berufsschule erfolgt mehr Brotzeitverkauf, ein mögliches Mittagessen wird
überwiegend in den nahegelegen Lokalen und Geschäften in der Pfaffenhofener
Innenstadt eingenommen.
Ein Zuschuss in
Höhe von 30 Cent für ein Mittagessen wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand
mit jedem Betreiber abzurechnen. Ob die Preise dann immer stabil gehalten
werden, wäre schwer nachzuvollziehen. Außerdem würde der Landkreis aus Mitteln
der Kreisumlage nur Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen des
Landkreises unterstützen. Kindergarten-, Grundschul- und Mittelschulkinder
hätten nichts von der Regelung. Hier sorgen die Gemeinden mit eigenem Aufwand
bereits für eine angemessene Preisstruktur.
Die Thematik ist
aber in einigen Jahren ohnehin neu zu bewerten, wenn die Ilmtalklinik GmbH bzw.
die Ilmtalklinik Dienstleistungsgesellschaft mbH eine „Regionale Großküche“
errichtet und Kindertagesstätten sowie Schulen im Landkreis versorgen kann.
Dann wird sicherlich über eine Subventionierung der Essenspreise zu befinden
sein.
Finanzierung:
Es handelt sich um eine
|
Pflichtaufgabe des Landkreises |
Freiwillige Aufgabe des Landkreises |
Durch die Ausführung entstehen Auswirkungen auf den Haushalt:
Nein |
|
|
Ja |
2. Workshops an Schulen
Der Jugendkreistag hat in seiner Sitzung vom 01.03.2023 den Beschluss gefasst Workshops und Vorträge zu Themen die nicht im Lehrplan enthalten, jedoch für die Lebenswelt junger Menschen relevant sind, an weiterführenden Schulen ab der 7. Jahrgangsstufe zu bezuschussen.
In einer Arbeitsgruppe wurde eine Themenliste erstellt und Referenten zu den Themen recherchiert. Auf der Liste sind sowohl kostenpflichtige, als auch kostenlose Angebote enthalten. Die Liste dient als mögliche Anregung für die Schulen, die Schulen können jedoch auch individuelle Angebote buchen.
Die Schulen sollen die Möglichkeit erhalten für bis zu zwei Angebote pro Schuljahr einen Zuschuss in Höhe von jeweils 300,00€ zu erhalten.
Die Verwaltung wird hierzu ein Antragsformular entwickeln, welches von den Schulen vorab bei der Abteilung, Familie, Jugend, Bildung eingereicht werden kann. Dort soll überprüft werden ob die geplante Veranstaltung die Voraussetzungen erfüllt und der Betrag an die Schulen nach Durchführung ausbezahlt werden. Es handelt sich um 20 Schulen im Landkreis welche Zuschussberechtigt wären. Sodass sich höchstens Gesamtkosten von 12.000€ pro Schuljahr ergeben können. Diese Kosten können über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Kommunalen Jugendarbeit abgedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Subventionierung von
Mittagessen an Schulen
Der Kreistag nimmt
den Antrag des Jugendkreistags des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm wohlwollend
zur Kenntnis. Aktuell wird von einer zusätzlichen Subventionierung des
Mittagessens an Landkreisschulen abgesehen, da sich im Rahmen der geplanten
Regionalen Großküche in absehbarer Zeit eine neue Situation ergibt und
über die Preisstruktur der künftig angebotenen Mahlzeiten zu beraten und
beschließen ist.
2. Workshops an Schulen:
Der Kreistag stimmt dem Beschluss des Jugendkreistags zu. Die weiterführenden Schulen sollen bei bis zu zwei Workshops und Vorträgen für Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die Inhalte behandeln welche für die Lebenswelt der Jugendlichen wichtig, aber nicht im regulären Lehrplan enthalten sind, bezuschusst werden. Es können pro Schule und Schuljahr bis zu zwei Angebote in Höhe von 300€ pro Angebot bezuschusst werden. Die Überprüfung der Zuschussberechtigung soll von der Abteilung Familie, Jugend, Bildung übernommen werden und über das Haushaltsbudget der Kommunalen Jugendarbeit ausbezahlt werden.