Sachverhalt/Begründung
Die Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm haben dem Amtsgericht Pfaffenhofen insgesamt 50 Personen für das Amt als Schöffen vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt ein beim Amtsgericht Pfaffenhofen zu bildender Ausschuss die Schöffen für eine 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Die Zahl der zu wählenden Schöffen gibt der zuständige Richter am Amtsgericht dem Ausschuss vorher noch bekannt.
Dieser Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht Pfaffenhofen als Vorsitzenden, dem Landrat oder dem von ihm beauftragten Bediensteten als Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks (entspricht dem Gebiet des Landkreises Pfaffenhofen) vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Nach dem Stärkeverhältnis im
Kreistag sind nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren hierzu vorzuschlagen:
CSU-Fraktion: 2 Vertrauenspersonen
FW-Fraktion: 2 Vertrauenspersonen
SPD-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Bündnis 90 / Die GRÜNEN-Fraktion: 1 Vertrauensperson
BÜRGERLISTE-Fraktion: 1 Vertrauensperson
Von den Fraktionsvorsitzenden wurden folgende Personen vorgeschlagen:
CSU-Fraktion:
- Martin Rohrmann
- Anton Steinberger
FW-Fraktion:
- Max Hechinger
- Josef Finkenzeller
SPD-Fraktion:
- Hammerschmid Werner
Bündnis 90 / Die GRÜNEN-Fraktion:
- Reim Wilhelm
BÜRGERLISTE-Fraktion:
- Franken Michael
Der Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung vom 24.04.2023 empfohlen, die von den Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu wählen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen muss bis spätestens 15.05.2023 durchgeführt sein (Nr. 27.6 der Schöffenbekanntmachung).
Sollte es nicht gelingen, die Vertrauenspersonen termingerecht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu wählen, müsste die Regierung von Oberbayern den Landrat ermächtigen, anstelle des Kreistages zu handeln (Art. 100 Abs. 1 LkrO).
Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die vom Kreisausschuss empfohlenen sieben Personen zu Vertrauenspersonen zu wählen.
Zur Vereinfachung wurden Stimmzettel vorbereitet, die die Möglichkeit vorsehen, die Vorschlagsliste unverändert anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt folgende Personen zu Vertrauenspersonen für den Ausschuss beim Amtsgericht zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
CSU-Fraktion:
- Martin Rohrmann
- Anton Steinberger
FW-Fraktion:
- Max Hechinger
- Josef Finkenzeller
SPD-Fraktion:
- Hammerschmid Werner
Bündnis 90 / Die GRÜNEN-Fraktion:
- Reim Wilhelm
BÜRGERLISTE-Fraktion:
- Franken Michael