Betreff
Beschaffung des Nachfolgeverfahrens Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen (Software) (B)
Vorlage
2023/4281
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das SG 63 (Verkehrswesen) beabsichtigt in Absprache mit dem Sachgebiet 14 (EDV und Digitalisierung), die Umstellung auf das Fachverfahren der AKDB „OK.VERKEHR“.

 

Aktuell werden in der Kfz-Zulassungsbehörde das Fachverfahren der „OK.VORFAHRT“ und in der Fahrerlaubnisbehörde das Fachverfahren „OK.EFA“ eingesetzt.

 

Beide Verfahren wurden von der AKDB in das neue Fachverfahren „OK.VERKEHR“ überführt. Der Support der alten Verfahren endet zum 31.12.2023.

 

Das Sachgebiet 63 unterstützt die Aktualisierung und Migration auf das neue, einheitliche Verfahren „OK.VERKEHR“. Die Umstellung auf das Nachfolgeverfahren ist einem Wechsel auf ein neues Verfahren vorzuziehen.

 

Begründet wird dies mit den bisher gesammelten guten Erfahrungen der letzten Jahre, in denen die Verfahren OK.VORFAHRT und OK.EFA eingesetzt wurden. Die Benutzer sind mit den Funktionalitäten bisher sehr gut zurechtgekommen und dementsprechend vertraut und die Programme erfüllten die Bedürfnisse des Parteiverkehrs.

 

Der Großteil der Zulassungsbehörden in Bayern setzt bereits „OK.VERKEHR“ ein, vor allem die Behörden der Region 10. So erfolgte die Umstellung der Zulassungsbehörde Neuburg-Schrobenhausen bereits im Jahr 2021, die Zulassungsbehörde Ingolstadt stellte sogar schon 2020 um.

 

Aktuell wird das Fachverfahren „OK.Vorfahrt“ autonom, also über einen Server innerhalb der Behörde betrieben. Für den Betrieb von „OK.VERKEHR“ besteht daneben die Möglichkeit eines sog. Betriebs im Outsourcing, nämlich im Rechenzentrum der AKDB.

 

Die Vorteile und Gründe für den Betrieb im Outsourcing wiegen dabei deutlich. Insbesondere sind hier anzuführen:

 

-      Erhöhung und vertragliche Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit durch die Auslagerung der Daten in BSI ISO 27001-zertifiziertes Rechenzentrum der AKDB und damit einhergehend die Einhaltung der durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) geforderten hohen Standards der Mindestsicherheitsanforderungen (MSADP-KBA).

-      Insgesamt geringerer Betriebs- und Betreuungsaufwand des Fachverfahrens. Dies führt insgesamt zu einer deutlichen Entlastung des Fachpersonals und verringert im Betrieb die Sachkosten durch den Wegfall von zentralen IT-Systemen

-      Die dabei zwingend notwendige Bereitstellung der Voraussetzungen für eine sichere und ausfallsichere IT-Netzwerkanbindung an das Rechenzentrum werden ebenfalls seitens der AKDB sichergestellt

 

Die Anwendung im autonomen Betrieb verursacht grundsätzlich geringere Kosten, dennoch entstehen zusätzliche nicht bezifferbare Kosten u.a. Personalkosten, Sachkosten für Server, Aufwendungen für die lokale Sicherheit, die durch die Einhaltung der Mindestsicherheitsanforderungen berücksichtigt werden müssten.

 

Der Betrieb im Outsourcing wird daher sowohl von Seiten des SG 63 als auch von der zentralen IT favorisiert.

 

Nach der Durchführung der geplanten Umstellung auf das Nachfolgeprogramm „OK.Verkehr“ mit Betrieb im Rechenzentrum der AKDB werden ab 2024 regelmäßige Gesamtkosten in Höhe von 74.271,48 € (netto) jährlich anfallen.

 

Es wird daher vorgeschlagen die Fachverfahren OK.Vorfahrt und OK.EFA im Jahr 2023 auf das Fachverfahren OK.Verkehr umzustellen und mit dem Softwareanbieter AKDB den entsprechenden Vertrag abzuschließen um eine zeitgerechte Umstellung zu ermöglichen. Als Art des Betriebes soll das Outsourcing (Betrieb im Rechenzentrum der AKDB) gewählt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Arbeiten, welche für die Programmumstellung notwendig sind, durchzuführen. Ebenfalls wird die Verwaltung ermächtigt, den Vertrag mit der AKDB für das Fachprogramm OK-Verkehr mit einem Betrieb im Rechenzentrum zu schließen. Die Kosten dafür belaufen sich im Haushaltsjahr 2023 auf 40.059,58 € (netto) ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 74.271,48 € (netto) jährlich.